Regulatorische Perspektive: Teil- oder Komplettlösung?

Ein modernes Altersverifikationssystem muss ein Multitalent sein

Sozialer Austausch, Medienkonsum und viele Geschäftsinteraktionen spielen sich immer häufiger online ab. Je stärker diese Verlagerung passiert, desto genauer schauen die Aufsichtsbehörden darauf. Denn um eine sichere digitale Umgebung für alle Nutzer zu schaffen, bedarf es einer klaren Regulierung. Die Anforderungen und Gesetze werden also zunehmend verschärft. Darauf müssen sich alle Plattformbetreiber einstellen und früher oder später reagieren. Seien es die Social Media Giganten oder die Video-Portale: Besonders die Altersverifikation (AVS / Age Verification System) wird den Aufsichtsbehörden immer wichtiger.

Damit das AVS einer Website rechtlich stets up to date und nutzerfreundlich bleibt, darf es keine Insellösung sein. Vielmehr muss ein modernes Altersverifikationssystem eine Vielzahl an Aufgaben erledigen können. Genau an dieser Stelle setzt die patentierte Technologie von TantumPay an. Wie sie funktioniert? Dank dem Einsatz von künstlicher Intelligenz ist eine KJM-Konforme Identitätsüberprüfung innerhalb von wenigen Sekunden möglich, ganz ohne lästigen Video-Call.

In einer komplexen Umgebung reichen Teillösungen nicht aus

Die Nachteile einer technischen Teillösung für die Altersverifikation liegen zumeist auf der Hand. Das größte Problempotential zeigt sich vor allem bei der Verknüpfung der Altersüberprüfung mit einer E-Mail Adresse samt Passwort. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KjM) betont zurecht, dass dieser Prozess nicht für eine wiederholte Mediennutzung geeignet ist. Wird ein Account überprüft und freigeschaltet, kann der Nutzer die Zugangsdaten spielend leicht an andere Personen weitergeben. Missbrauch kann auf diese Weise kaum vermieden werden. Eine solche Teillösung erfüllt daher nicht die Voraussetzungen der KjM-Richtlinien.

Anforderungen an eine Komplettlösung

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sowie die Kommission für Jugendmedienschutz stellen klare Forderungen an eine technologische Gesamtlösung. So muss das AVS eine Altersüberprüfung für Closed User Groups in zwei aufeinander aufbauenden Schritten vornehmen.

Schritt Nr. 1: Einmalige Identifizierung und Überprüfung der Volljährigkeit durch einen persönlichen Kontakt (oder eine andere zugelassene Methode).

Schritt Nr. 2: Authentifizierung des Users während jedes Nutzungsprozesses, um die Weitergabe von Daten an Minderjährige auszuschließen.

Diese beiden Prozesse unterstreichen die Tatsache, dass eine einmalige Nutzeridentifizierung für die wiederholte Nutzung von Angeboten nicht ausreicht. Denn E-Mails und Passwörter können problemlos mit anderen geteilt werden. Eine solche Teillösung ist nicht zeitgemäß und entspricht nicht den KjM-Vorgaben.

Regulatorisches Umfeld: Zeichen stehen auf Verschärfung

In Deutschland wurde die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) mit der Regulierung des Identitätsprüfungsverfahrens beauftragt. Die KJM ist daher für die Einhaltung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages zuständig und definiert die notwendigen Voraussetzungen.

Die Lösung von Tantum richtet sich vollumfänglich danach und entspricht dem AVS-Vorgaben in jeder Hinsicht. Das System stellt sicher, dass nur Teilnehmer mit Altersnachweis Zugriff auf Onlinedienste erhalten. Die Identitätsüberprüfung erfolgt automatisiert durch eine KI-basierte Technologie, die in der TantumPay-App integriert ist.

Bei der Überprüfung gibt der Nutzer seinen Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum, Adresse und Staatsangehörigkeit an. Gemäß den KJM-Richtlinien werden Foto- sowie Video-Aufnahmen von den Ausweisdokumenten als auch von dem Nutzer gemacht. Diese werden daraufhin anhand biometrischer Merkmale geprüft. Die Technologie stellt dabei im Hintergrund sicher, ob es sich um dieselbe Person wie auf den Ausweisdokumenten handelt.

Steht eine erneute Identifizierung für eine wiederholte Anmeldung oder eine Zahlung an (eine sogenannte Authentifizierung), reicht ein simpler Login per E-Mail und Passwort nicht mehr aus. Diesen Prozess kann der Nutzer nun jedoch über die TantumPay-App steuern. Die biometrie- und passwortgeschützte App kann auf dem Smartphone des Users installiert werden. Sie stellt sicher, dass nur die identifizierte und authentifizierte Person Zugriff auf Closed User Groups hat. Dieser Vorgang erschwert die Weitergabe der Zugangsdaten an unbefugte Dritte, wie die AVS-Vorgaben der KJM vorgeben.

Durch die Verknüpfung vom persönlichem Smartphone mit dem individuellen PIN-Code, gewährleistet Tantum eine starke Kundenauthentifizierung.

Gesetzliche Lage: Was kommt? Was bleibt? Was geht?

Um Minderjährige zu schützen und virtuelle Räume sicher zu machen, wurden im Laufe der letzten Jahre immer wieder neue Maßnahmen eingeführt. Der Glücksspielstaatsvertrag oder die Lizenzanforderungen für Streamer sind nur einige der prominentesten Beispiele dafür.

Aber auch auf europäischer Ebene steht die Zeit nicht still. So regelt die EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD) die Koordinierung von Medienformaten: vom klassischen Fernsehen bis hin zu On-Demand Angeboten. Der EU-Rechtsrahmen folgt dem deutschen Vorbild für eine sichere und vielfältige audiovisuelle Medienlandschaft. Der deutsche Ansatz sieht es vor, dass bei jeder Interaktion mit einer Medienplattform eine Altersüberprüfung stattfindet. So müsste beispielsweise auch ein Twitch-Influencer (Schutz Minderjähriger auf Twitch) bei jedem Stream eine Altersverifizierung durchführen.

Die strengsten Maßnahmen gelten für die Erotikbranche. Aufsichtsbehörden verhängen in diesem Kontext besonders hohe Geldstrafen. Selbst geringste Fehltritte können zur Schließung einer gesamten Plattform führen (Jugendschutz im Internet).

AVS & bürokratischer Dschungel: Tantum zeigt Ausweg

Trotz konkreter KJM-Richtlinien weisen viele der aktuellen AVS-Lösungen noch immer Schwachstellen auf. TantumPay deckt als Komplettlösung dagegen das gesamte AVS-Konzept ab. Besonderer Schwerpunkt liegt auf dem authentifizierten Zugang zu Closed User Groups gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. So wurde Tantum bereits positiv von der KJM bewertet: „Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat das System „TantumPay“ der Tantum AG als eine weitere Lösung zur Altersverifikation (AVS-Konzept) in Telemedien positiv bewertet. Das vorgelegte Konzept ist eine Gesamtlösung, die eine Identifizierung mittels eines automatisierten Prozesses unter Abgleich biometrischer Daten ermöglicht“

Auch die Anonymität der Nutzer bleibt bewahrt. Durch eine zusätzliche Sicherheitsebene macht Tantum die Weitergabe von Daten an Dritte überflüssig. Tantum möchte den Verbrauchern die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zurückgeben und gleichzeitig den Registrierungsprozess vereinfachen.

Das Preismodell von Tantum ist flexibel und erschwinglich. So nutzen Plattformen alle Vorteile einer Gesamtlösung ohne massive Investitionen tätigen zu müssen. Auch die Endkunden profitieren von der Nutzerfreundlich der TantumPay-App. Denn was ist schon einfacher als einen einzigen QR-Code zu scannen? Genau diese Leichtigkeit im Umgang fördert die User-Experience und stärkt die Bindung zu der jeweiligen Plattform.

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