AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER TANTUM-DIENSTE (“BEDINGUNGEN”)

A. Allgemeine Bestimmungen

1. Allgemeine Bedingungen
1.1 Bitte lesen sie diese Bedingungen zusammen mit den Richtlinien (jeweils wie unten definiert) sorgfältig durch, bevor sie die Tantum-dienste, wie die Tantum-app, den Tantum-account und/oder einen anderen Teil der Tantum-dienste (nachfolgend “dienste”) nutzen.

1.2 Diese Bedingungen regeln ihren Antrag auf Registrierung eines Tantum-kontos oder die Nutzung eines Tantum-kontos und der Tantum-dienste.

1.3 Wenn sie eine Bestimmung dieser Bedingungen (oder einen Teil davon) nicht akzeptieren, registrieren sie sich bitte nicht für das Tantum-konto oder die Tantum-app oder einen anderen Teil der Tantum-dienste.

1.4 Sie erklären sich hiermit mit der ausschließlichen Verwendung der deutschen und/oder englischen Sprache einverstanden und akzeptieren, dass diese Bedingungen und alle Informationen nur in deutscher und/oder englischer Sprache verfügbar sind, sowie dass jegliche Kommunikation nur in deutscher und/oder englischer Sprache erfolgt.

1.5 Wenn sie unter 18 Jahren oder unter dem volljährigkeitsalter in ihrer Jurisdiktion sind, sind sie nicht berechtigt, sich für die Tantum app, das Tantum Konto oder einen anderen Teil der Tantum Dienste zu bewerben oder zu registrieren oder diese zu nutzen.

1.6 Diese Bedingungen stellen einen Vertrag zwischen Ihnen / dem “(Be)Nutzer” und der TANTUM AG, einem Unternehmen mit Sitz im Fürstentum Liechtenstein (Firmenbuchnummer FL-0002.636.567-3) mit Sitz an der Landstraße 114, 9495 Triesen Fürstentum Liechtenstein (nachfolgend “TANTUM”) dar.

2. Aufschiebende Bedingung
2.1 Zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Bedingungen bietet Tantum noch nicht alle in diesen Bedingungen genannten Dienstleistungen an. Die Anwendbarkeit der Bestimmungen zu Zahlungsdiensten, elektronischen Zahlungsdiensten und der Ausgabe und Rücknahme von E-Geld steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass Tantum die Zulassung als E-Geld-Institut durch die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein erhält und nach erfolgreicher Implementierung der Zahlungs- und E-Geld-Systeme gemäß technologischen Branchenstandards und regulatorischen Anforderungen den Betrieb als E-Geld-Institut aufnimmt. Solange diese Bedingung nicht erfüllt ist, gelten nur die allgemeinen Bestimmungen dieser Bedingungen sowie die Dienstleistung betreffend TantumIdent.

3. Vertragsabschluss

3.1 Indem Sie auf die Schaltfläche “Ich stimme zu” klicken, die zusammen mit diesen Bedingungen präsentiert wird, akzeptieren Sie den Inhalt dieser Bedingungen, der Datenschutzrichtlinie, den wichtigen Informationen zu den Hauptrisiken, der Gebührenordnung, anderer anwendbarer Richtlinien, anderer von TANTUM vorgeschriebener Bedingungen, Bekanntmachungen, Verfahren, Spezifikationen, FAQs, Leitfäden und Richtlinien, die Ihnen zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht werden, die auf der TANTUM-Website erscheinen oder auf die in diesen Bedingungen verwiesen wird und die TANTUM von Zeit zu Zeit ändern kann (zusammenfassend die “Richtlinien”), und erkennen diese an. Wenn Sie diese Bedingungen sowie alle anderen Bedingungen und Bestimmungen, auf die hierin Bezug genommen wird, nicht akzeptieren, dürfen Sie die Dienste nicht nutzen.

3.2 Sie können jederzeit eine aktuelle Version dieser Bedingungen sowie alle früheren Versionen dieser Bedingungen und aller anderen Richtlinien unter diesem Link abrufen: https://tantumpay.com/terms-and-conditions

4. DEFINITIONEN

4.1 In den nachstehenden Vertragsbestimmungen gelten die folgenden Definitionen:

4.1.1 “AML” bedeutet Anti-Geldwäscherei (Anti-Money Laundering).

4.1.2 “Akzeptierte Vermögenswerte” bedeutet solche offiziellen Währungen (d.h. gesetzliche Zahlungsmittel), die mit dem TANTUM-Konto kompatibel sind und von diesem unterstützt werden, wobei die Liste dieser akzeptierten Währungen in Anhang 1 aufgeführt ist und von TANTUM von Zeit zu Zeit nach eigenem und freiem Ermessen geändert werden kann.

4.1.3 “Verfügbarer Saldo”: bezeichnet den Wert (angezeigt als Einheiten der jeweiligen akzeptierten Vermögenswerte) der von Ihnen über Ihr TANTUM-Konto gehaltenen akzeptierten Vermögenswerte.

4.1.4 “Zahlung” ist jede Zahlungstransaktion oder jeder Betrag, der für Waren, Dienstleistungen und/oder andere Leistungen eines Händlers über oder aus der Nutzung der Tantum-App oder des Tantum-Kontos, die auf dem Tantum-Konto selbst oder auf andere Weise erscheinen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Online-, Offline- oder Post-, Telefon- oder Faxbestellungen oder -reservierungen (wie zwischen Ihnen und dem Händler festgelegt und mitgeteilt) in Rechnung gestellt wird.

4.1.5 “Limit(e)” bedeutet das/die von TANTUM vorgeschriebene(n) maximal zulässige Limit(e) für die Nutzung der Tantum App und des Tantum Kontos für Transaktionen, und zwar in Bezug auf Zeiträume, den Gesamtwert von Transaktionen, die Art von Transaktionen, die Art von Konten oder in Bezug auf andere Faktoren, die TANTUM für angemessen hält, oder eine Kombination aus einem oder mehreren der vorgenannten Faktoren, mit:

(a) diesen allgemein geltenden Grenzwerten wie in Anhang 3 aufgeführt; und
(b) den tatsächlichen Begrenzungen, die für Ihre Nutzung der Tantum-App und des Tantum-Kontos gelten, wobei es sich um die Begrenzung(en) handelt, die von TANTUM auf der Grundlage der relevanten Benutzerinformationen und anderer TANTUM vorliegender Informationen festgelegt werden (wobei diese tatsächliche(n) Begrenzung(en) möglicherweise von der/den allgemein geltenden Begrenzung(en) gemäss Anhang 3 dieses Vertrags abweichen).

4.1.6 “Transaktion” bedeutet normalerweise eine Zahlung, eine Abhebung, jegliche Rabatte oder Rückerstattungen, die Sie auf das TANTUM-Konto erhalten haben, oder andere Transaktionen, die von Ihnen genehmigt wurden.

4.1.7 “E-Geld-Institut” ist eine juristische Person, die nach dem liechtensteinischen E-Geld-Gesetz (EGG) und der Richtlinie 2009/110/EG – Europäische E-Geld-Richtlinie – zur Ausgabe von E-Geld innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und der Europäischen Union berechtigt ist.

4.1.8 “Elektronisches Geld” ist jeder elektronisch oder magnetisch gespeicherte monetäre Wert in Form einer Forderung gegenüber dem E-Geld-Emittenten, der gegen Zahlung eines Geldbetrages zur Durchführung von Zahlungsvorgängen im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 54 des liechtensteinischen Zahlungsdienstegesetzes (ZDG) ausgegeben und von anderen Personen als dem E-Geld-Emittenten akzeptiert wird.

4.1.9 “Abhebung” bedeutet jede Transaktion zur Abhebung eines beliebigen Betrags des verfügbaren Guthabens (in der entsprechenden Währung).

4.1.10 “CFT” bedeutet die Bekämpfung der Finanzierung von Terrorismus (countering of financing of terrorism).

4.1.11 “Verbraucher” ist eine natürliche Person, die bei Zahlungsdienstverträgen nach dem ZDG (Zahlungsdienstgesetz) zu einem Zweck handelt, der nicht ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

4.1.12 “Berechtigungsnachweise” bezeichnet Ihren Login-Benutzernamen, Ihr Passwort und alle anderen Zugangsschlüssel für den Zugriff auf Ihr TANTUM-Konto oder die damit verbundene TANTUM-App.

4.1.13 “Benutzerinformationen” sind alle Informationen, die Sie TANTUM in Verbindung mit diesen Bedingungen zur Verfügung stellen, einschliesslich Informationen, die sich auf eine Transaktion oder ein TANTUM-Konto beziehen, Informationen, mit welchen Sie identifiziert werden können oder die sich auf Sie beziehen, unabhängig davon, ob sie wahr sind oder nicht, und Informationen, die in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen und den Richtlinien gesammelt, verwendet und/oder offengelegt werden.

4.1.14 “Elektronischer Zahlungsdienst” bezeichnet jeden Zahlungsdienst, auf den über das TANTUM-Konto und die TANTUM-App elektronisch zugegriffen und/oder der elektronisch genutzt wird.

4.1.15 “Elektronisches Postfach” bezeichnet Ihr elektronisches Postfach, auf das Sie über Ihr TANTUM-Konto zugreifen können.

4.1.16 “Berechtigte Länder” bedeutet ein Land gemäss Abschnitt 8, in dem TANTUM und/oder der Kartenaussteller und/oder unsere Bank- und Abwicklungspartner Dienstleistungen für Sie erbringen können oder dürfen.

4.1.17 “Feedback” hat die Bedeutung, die ihm in Abschnitt 5zugeschrieben wird.

4.1.18 “Höhere Gewalt” bedeutet jedes Ereignis oder jeden Umstand, dessen Eintreten und Auswirkung TANTUM trotz angemessener Voraussicht, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nicht verhindern und vermeiden kann.

4.1.19 “Rahmenvertrag”: ein Zahlungsdienstvertrag, der die künftige Ausführung einzelner und aufeinander folgender Zahlungsvorgänge regelt und die Verpflichtung und die Bedingungen für die Einrichtung eines Zahlungskontos enthalten kann.

4.1.20 “Schadlos gehaltene Parteien” bedeutet TANTUM und seine jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Lieferanten, Verkäufer, Lizenzgeber, Agenten und Vertreter.

4.1.21 “Händler / Akzeptanzpartner” sind eine juristische Person, die als Händler auftritt und Identifizierungen und/oder Zahlungen über TANTUM annimmt.

4.1.22 “Zahler / Nutzer”: eine natürliche oder juristische Person, die Inhaber eines Zahlungskontos ist und eine Zahlungsanweisung von diesem Zahlungskonto zulässt.

4.1.23 “Zahlungsanweisung”: jede Anweisung eines Zahlers oder eines Zahlungsempfängers an seinen Zahlungsdienstleistungsanbieter, mit der er die Ausführung eines Zahlungsvorgangs beantragt.

4.1.24 “Zahlungsauslösedienstleister”: Ein Zahlungsdienstleister, der auf Antrag des Zahlungsdienstnutzers Zahlungsaufträge für ein bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführtes Zahlungskonto auslöst.

4.1.25 “Kontoinformationsdienstleister”: ein Zahlungsdienstleister, der konsolidierte Informationen über ein oder mehrere Zahlungskonten bereitstellt, die der Zahlungsdienstnutzer entweder bei einem anderen Zahlungsdienstleister oder bei mehr als einem Zahlungsdienstleister unterhält.

4.1.26 “Zahlungsempfänger”: eine natürliche oder juristische Person, die der vorgesehene Empfänger eines Geldbetrags ist, der Gegenstand eines Zahlungsvorgangs war.

4.1.27 “Zahlungsdienste” sind auf kommerzieller Basis erbrachte Dienstleistungen, die unter anderem die Ausführung von Lastschriften, Überweisungen und Zahlungsvorgängen sowie die Ein- und Auszahlung von Geldbeträgen ermöglichen;

4.1.28 “Zahlungsdienstleistungsnutzer”: der Nutzer, der eine Zahlungsdienstleistung in seiner Eigenschaft als Zahler und/oder Zahlungsempfänger in Anspruch nimmt;

4.1.29 “Zahlungsdienstleister”: TANTUM oder die Bank, das E-Geld-Institut, das Zahlungsinstitut usw. des Zahlers oder Zahlungsempfängers;

4.1.30 “Zahlungsinstrument”: jedes personalisierte Instrument und/oder jede Reihe von Verfahren, die zwischen dem Zahlungsdienstleistungsnutzer und dem Zahlungsdienstleistungsanbieter vereinbart wurden und zur Auslösung eines Zahlungsauftrags verwendet werden;

4.1.31 “PIN” bezeichnet Ihre persönliche Identifikationsnummer, die mit Ihrer TANTUM APP oder Ihrem TANTUM-Konto verbunden ist.

4.1.32 “Datenschutzrichtlinie” bezeichnet die aktuelle Version der Datenschutzrichtlinie von TANTUM, die von TANTUM veröffentlicht und der Öffentlichkeit auf der TANTUM-Website zugänglich gemacht wird und der Sie unabhängig von der Annahme dieser Bedingungen zustimmen müssen, um die TANTUM-Dienste nutzen zu können. Eine aktuelle Fassung der Datenschutzbestimmungen finden Sie unter diesem Link: https://tantumpay.com/privacy-policy/.

4.1.33 “Richtlinien” hat die in Abschnitt 3festgelegte Bedeutung.

4.1.34 “TANTUM-Dienste” bezeichnet alle Produkte, Dienste, Inhalte, Merkmale, Technologien oder Funktionen, die TANTUM seinen Nutzern anbietet.

Die folgenden Dienstleistungen werden Ihnen zur Verfügung gestellt und die folgenden in diesen Bedingungen beschriebenen Aktivitäten werden von TANTUM durchgeführt:
● Zahlungs- und E-Geld-Dienstleistungen, einschliesslich elektronischer Zahlungsdienste, wie die Führung des auf Fiat (= gesetzliche Zahlungsmittel) lautenden Teils Ihres TANTUM-Kontos, die Ausführung von E-Geld-Transaktionen, die Ausführung von Überweisungen im Lastschriftverfahren und Zahlungstransaktionen
● die Ausgabe von Zahlungsinstrumenten oder die Annahme und Abrechnung von Zahlungsinstrumenten;
● Sonstige Dienstleistungen, die mit der Erbringung der vorgenannten Finanzdienstleistungen zusammenhängen, z. B. Währungsumtausch, Kundenbetreuung oder Bearbeitung von Beschwerden.
● Durchführung der Kundenidentifizierung und -überprüfung gemäss den geltenden Gesetzen, Aufrechterhaltung angemessener Compliance-Prozesse, z. B. in Bezug auf die Anforderungen an die Informationssicherheit und das Risikomanagement, die für regulierte Finanzinstitute gelten.
● Identifizierungsdienst für Kunden und für Akzeptanzpartner (Geschäftspartner) der Tantum, bei dem alle Merkmale der Person von Tantum bestätigt werden können, ohne dass eine direkte Datenübermittlung erfolgt. Durch die Tantum-interne Identifikationsprüfung werden die Daten eines jeden Nutzers bei Tantum gespeichert, weshalb Tantum bestimmte Merkmale den Tantum-Akzeptanzpartnern (z.B. Alter) bestätigen kann. Gleichzeitig kann Tantum aber auch vollständige Identifizierungen weitergeben. (Details siehe “Allgemeine Bestimmungen für TantumIdent unter Abschnitt E.).

4.1.35 “TANTUM-App” bezeichnet die Anwendung(en) für mobile Geräte und/oder die Webanwendung, die von oder im Namen von TANTUM betrieben und gewartet wird, ob gemeinsam mit anderen Personen oder anderweitig, über die ein Teil der TANTUM-Dienste (und andere Dienste und Funktionen, die TANTUM von Zeit zu Zeit festlegen kann) angeboten werden und auf die zugegriffen werden kann, und schliesst alle Weiterentwicklungen oder Upgrades dieser Anwendungen ein, die von Zeit zu Zeit von TANTUM, ob gemeinsam mit anderen Personen oder anderweitig, zur Verfügung gestellt werden.

4.1.36 “TANTUM-Konto” bezeichnet das von Ihnen bei TANTUM registrierte und geführte Konto, das unter anderem für folgende Zwecke genutzt werden kann:

(i) Um Zugang zu den TANTUM-Diensten zu erhalten und zur Inanspruchnahme der TANTUM-Dienste in Verbindung mit der TANTUM-App und in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen;

(ii) Zahlungen und E-Geld-Transaktionen zu veranlassen, zu senden oder zu empfangen, Ihr Guthaben digital zu speichern und zu verwalten, Zahlungen mit einer Reihe von Zahlungsmethoden und -optionen auszuführen oder zu empfangen, die von TANTUM unterstützt werden und Ihnen über die TANTUM App zur Verfügung gestellt werden.

(iii) Transaktionen zu veranlassen, Überweisungen vorzunehmen, Ihr Guthaben zu speichern und zu verwalten – in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen; und

(iv) andere damit zusammenhängende Dienste von TANTUM zu erhalten, wie z.B. die Einsicht in Ihre Kontohistorie, die Suche nach geltenden Wechselkursen oder anderen Informationen über TANTUM-Dienste, die Vornahme von Änderungen an Ihrem Kontoprofil und ähnliche Dienste.

(v) Zugriff auf Ihr elektronisches Postfach

4.1.37 “TANTUM-Website” bezeichnet die Internet-Website von TANTUM, die unter https://www.tantumpay.com oder einer anderen, von TANTUM angegebenen URL zugänglich ist;

4.1.38 “eindeutige Kennung”: eine Kombination aus Buchstaben, Zahlen oder Symbolen, die dem Zahlungsdienstleistungsnutzer vom Zahlungsdienstleistungsanbieter mitgeteilt wird und die der Zahlungsdienstleistungsnutzer angeben muss, um einen anderen Zahlungsdienstleistungsnutzer und/oder das Zahlungskonto dieses anderen Zahlungsdienstleistungsnutzers für einen Zahlungsvorgang eindeutig zu identifizieren (z. B. Internationale Bankkontonummer [IBAN]);

4.1.39 “Referenzmarker” ist eine Kombination aus Buchstaben, Zahlen oder Symbolen, die dem Nutzer in Verbindung mit einem Transaktionsreferenzcode zur anonymen eindeutigen Identifizierung des Nutzers und zur Übermittlung von Nachweisen angegeben wird und die gegebenenfalls zur Verfolgung einer bestimmten Transaktion oder eines Nachweises verwendet werden kann.

4.1.40 “Benutzerdaten / Kundeninformationen” sind alle Informationen, die sich auf die Geschäftsbeziehung mit Ihnen beziehen, insbesondere vertrauliche Informationen über den Kontoinhaber, Bevollmächtigte, wirtschaftlich Berechtigte und sonstige Dritte. Zu den vertraulichen Informationen gehören unter anderem folgende Angaben: Name/Firma, Adresse, Wohnort/Sitz, Geburtsdatum/Gründungsdatum, Beruf/Zweck, Kontaktdaten, Kontonummer, IBAN, BIC und andere Transaktionsdaten, Kontostände, Portfoliodaten und sonstige Bank- oder Finanzdienstleistungen sowie steuerrechtlich relevante Informationen oder Sorgfaltspflichten.

4.2 Jeder Verweis in diesen Bedingungen auf einen Abschnitt ist als Verweis auf den entsprechenden Abschnitt dieser Bedingungen zu verstehen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

4.3 Die Wörter “einschliesslich” in diesen Bedingungen gelten als gefolgt von “aber nicht beschränkt auf”, unabhängig davon, ob ihnen solche Sätze oder gleichbedeutende Wörter folgen oder nicht.

4.4 Jede Bezugnahme in diesen Bedingungen auf eine Person ist als Bezugnahme auch auf die Nachfolger, Bevollmächtigten und Vertreter dieser Person auszulegen.

5. KONTAKTINFORMATIONEN UND FEEDBACK

5.1 Wenn Sie sich mit TANTUM in Verbindung setzen möchten, sei es in Bezug auf diese Bedingungen, Ihre Nutzung des TANTUM-Kontos, der TANTUM-App oder in anderen Angelegenheiten, oder wenn Sie Fragen, Kommentare, Vorschläge, Ideen, originelle oder kreative Materialien oder andere Informationen (zusammenfassend Feedback”) einreichen möchten, können Sie TANTUM in deutscher und/oder englischer Sprache in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen per elektronischem Postfach oder schriftlich an die folgende Adresse schreiben:

TANTUM AG
Landstrasse 114
9495 Triesen
Fürstentum Liechtenstein
E-Mail: info@tantumpay.com

5.2 Darüber hinaus können Sie das Kontaktformular in Ihrem TANTUM-Konto, der TANTUM-App oder der TANTUM-Website verwenden.

5.3 Anfragen zu bestimmten, geheimhaltungsrelevanten Vorgängen/Daten können nicht über diesen Kanal, sondern nur über das elektronische Postfach beantwortet werden.

6. BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN VON TANTUM

6.1 Alle Mitteilungen und Kommunikationen von TANTUM an Sie erfolgen schriftlich in deutscher und/oder englischer Sprache, es sei denn, TANTUM hat ausdrücklich etwas anderes gestattet. Im Allgemeinen kommuniziert TANTUM mit Ihnen über das elektronische Postfach, auf welches Sie nur zugreifen können, wenn Sie sich bei Ihrem TANTUM-Konto anmelden. Sie erklären sich damit einverstanden, dass TANTUM Ihnen Mitteilungen oder andere Informationen auch durch Veröffentlichung auf der TANTUM-Website oder über Ihr TANTUM-Konto oder über die TANTUM-App (einschliesslich der Veröffentlichung von Informationen, auf die Sie nur zugreifen können, wenn Sie sich in Ihr TANTUM-Konto einloggen), per E-Mail an die von Ihnen in Verbindung mit Ihrem TANTUM-Konto als Kundeninformation angegebene E-Mail-Adresse, per Post an die von Ihnen in Verbindung mit Ihrem TANTUM-Konto als Kundeninformation angegebene registrierte Adresse, per Telefon oder per SMS zukommen lassen kann. Bestimmte Informationspflichten nach dem ZDG bleiben jedoch vorbehalten.

6.2 Sie müssen über einen Internetzugang verfügen, um Mitteilungen und Informationen im Zusammenhang mit den TANTUM-Diensten zu erhalten.

7. FESTSTELLUNGEN

7.1 Vorbehaltlich der geltenden Gesetze, Vorschriften, Regeln, Anweisungen, Anordnungen und Anforderungen:

(a) Jede Feststellung, Entscheidung oder Stellungnahme, die TANTUM (als Reaktion auf ein Feedback oder anderweitig) im Rahmen oder gemäss einer Bestimmung dieser Bedingungen trifft, kann nach dem alleinigen und uneingeschränkten Ermessen von TANTUM getroffen oder gehalten werden;

(b) TANTUM ist nicht verpflichtet, Gründe oder Erklärungen für seine Feststellungen, Entscheidungen und Meinungen zu liefern (ob als Antwort auf ein Feedback oder anderweitig); und

(c) Sollte TANTUM dennoch eine Begründung oder Erklärung für seine Feststellungen, Entscheidungen oder Meinungen abgeben (sei es als Antwort auf ein Feedback oder anderweitig), so stellt eine solche Begründung oder Erklärung einen unverbindlichen Vorschlag dar und ist für TANTUM nicht bindend, und eine solche Begründung oder Erklärung stellt keine Zusicherung, Garantie oder Verpflichtung von TANTUM (in Bezug auf künftige Massnahmen oder anderweitig) dar.

8. ANMELDUNG ZUM TANTUM-KONTO UND BERECHTIGUNG

8.1 Um zur Beantragung und Nutzung unserer Dienstleistungen berechtigt zu sein, müssen Sie Ihren Wohnsitz in einem der berechtigten Länder haben. Für die Nutzung von Zahlungsdiensten sind die berechtigten Länder wie folgt begrenzt:

8.2 Die Nutzer dürfen ihren Wohnsitz nicht in einem Land ausserhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums haben.

8.3 Die Händler müssen ihren Wohnsitz in Deutschland, Österreich, Spanien, den Niederlanden, Luxemburg, der Tschechischen Republik, dem Vereinigten Königreich, Malta, Frankreich oder Zypern haben.

8.4 Um unsere Dienste nutzen zu können, müssen Sie mindestens achtzehn (18) Jahre alt sein und die Volljährigkeit in Ihrem Land erreicht oder überschritten haben und voll geschäftsfähig sein, um diese Bedingungen zu akzeptieren. Durch die Nutzung unserer Dienste garantieren Sie, dass Sie mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind und die Volljährigkeit in Ihrem Land erreicht oder überschritten haben.

8.5 Bei der Eröffnung eines Kontos bei uns müssen Sie uns versichern und garantieren, dass Sie nicht im Namen oder zum Vorteil einer anderen Person handeln.

8.6 Darüber hinaus dürfen Sie keine juristische oder natürliche Person mit US-Staatsbürgerschaft, Wohnsitz oder Steuerpflicht in den USA oder eine Person gemäss den Sanktionslisten des OFAC, der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs, Österreichs, der Schweiz, Liechtensteins oder anderer Sanktionslisten sein und auch keine politisch exponierte Person (PEP). Sanktionslisten umfassen sowohl Listen von sanktionierten Staaten (Länderlisten) als auch Listen von sanktionierten Personen (Namenslisten).

8.7 Um zur Nutzung der Dienste berechtigt zu sein, müssen Sie ein Konto registrieren. Als Teil des Kontoregistrierungsprozesses müssen Sie TANTUM aktuelle, vollständige und genaue Benutzerinformationen und Benutzerdaten zur Verfügung stellen, wie sie auf der Registrierungsseite zu Identifikations- und Überprüfungszwecken verlangt werden. Bei natürlichen Personen umfassen diese Informationen personenbezogene Daten, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnsitzadresse, Wohnsitzstaat und Staatsangehörigkeit. Vorbehaltlich unserer internen Sorgfaltsprüfung ist es juristischen Personen nicht gestattet, ein Konto über das Online-Registrierungsverfahren zu eröffnen. Juristische Personen sind nur in der Rolle eines Händlers zugelassen. Für juristische Personen gibt es ein separates und umfangreiches Registrierungsverfahren mit hohen Anforderungen an die Sorgfaltspflichten.

8.8 Darüber hinaus müssen Sie die zusätzlichen Kundeninformationen bereitstellen, die für folgende Zwecke erforderlich sind

(a) die Überprüfung des wirtschaftlichen Eigentümers und der Begründungen für die Herkunft der Gelder oder des Vermögens als Voraussetzung für die Bereitstellung der TANTUM-Dienste für Sie oder bevor TANTUM Ihnen die Nutzung oder weitere Nutzung unserer Dienste gestattet;

(b) die Bestimmung der risikobezogenen Reserve-Anforderungen und Transaktionslimit, die für Sie gelten sollen, und
(c) die sonstige Erfüllung unserer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen sowie die Durchsetzung dieser Bedingungen.

8.9 Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, alle von TANTUM angeforderten und von TANTUM als notwendig erachteten Kundeninformationen zur Verfügung zu stellen, um zu entscheiden, ob Ihre Kontoregistrierung genehmigt wird und um den Umfang der Dienstleistungen zu bestimmen, die Sie von uns erhalten können.

8.10 Sie ermächtigen TANTUM hiermit, direkt oder über einen Dritten alle Nachforschungen anzustellen, die sie für erforderlich hält, um die von Ihnen an TANTUM übermittelten Kundeninformationen zu überprüfen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die Überprüfung von kommerziellen Datenbanken, Melderegistern oder Kreditauskünften oder die Verwendung anderer Quellen und öffentlich zugänglicher Informationen. TANTUM übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für eine dauerhafte oder vorübergehende Unmöglichkeit des Zugangs zu oder der Nutzung von Dienstleistungen, einschliesslich der Unmöglichkeit der Interaktion mit solchen Dienstanbietern, die sich aus einer Identitätsüberprüfung oder anderen Überprüfungsverfahren ergibt.

8.11 Es ist Ihnen nicht gestattet, sich für ein zweites (2.) TANTUM-Konto unter Verwendung einer anderen E-Mail-Adresse, aber mit denselben persönlichen Daten zu registrieren, die Sie zuvor bei der Registrierung für Ihr erstes TANTUM-Konto angegeben haben. TANTUM behält sich das Recht vor, die Registrierung eines solchen zweiten (2.) TANTUM-Kontos nicht zu genehmigen. Wenn Ihre vorherige Registrierung für ein TANTUM-Konto von TANTUM abgelehnt wurde oder TANTUM Ihr Konto zuvor geschlossen hatte, können Sie sich möglicherweise nicht erneut für ein TANTUM-Konto anmelden.

9. VERPFLICHTUNGEN DES NUTZERS

9.1 Sie stimmen hiermit zu:

(a) genaue, aktuelle und vollständige Kundeninformationen in Bezug auf Ihre Identität, Ihren Wohnsitz und andere Angelegenheiten in Verbindung mit Ihrer Registrierung für TANTUM-Dienste bereitzustellen;

(b) alle Kundeninformationen, die Sie TANTUM zur Verfügung stellen, stets auf dem neuesten Stand zu halten;

(c) TANTUM unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Sie das Land Ihres Wohnsitzes oder Sitzes wechseln oder wenn sich andere von Ihnen an TANTUM übermittelte Kundeninformationen ändern;

(d) kein Passwort für Ihr TANTUM-Konto zu verwenden, das Sie bereits für ein Konto auf einer anderen Website oder bei einem anderen Dienstanbieter verwendet haben;

(e) die Sicherheit Ihres Zugangs zu Ihrem TANTUM-Konto zu schützen und aufrechtzuerhalten, indem Sie alle angemessenen Massnahmen ergreifen und alle Ihre Verpflichtungen erfüllen, die in diesen Bedingungen, insbesondere in diesem Abschnitt, dargelegt sind.

(f) TANTUM unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Sie eine unangemessene oder unbefugte Offenlegung und/oder Nutzung Ihrer TANTUM-App und/oder Ihres TANTUM-KONTOS entdecken oder anderweitig vermuten, oder wenn Sie Ihr Passwort, Ihre PIN oder andere persönliche Zugangsdaten verlieren oder diese gestohlen wurden.

10. KONTOINFORMATIONEN UND BENUTZERINHALTE

10.1 Sie können die Kundeninformationen, die Sie TANTUM zur Verfügung gestellt haben, jederzeit überprüfen und gewünschte Änderungen an bestimmten Kundeninformationen oder an den Einstellungen für Ihr TANTUM-Konto vornehmen, indem Sie sich in Ihr TANTUM-Konto einloggen, auf Ihr Profil zugreifen und Ihre Einstellungen ändern.

10.2 Die TANTUM-Dienste stellen keine Massnahmen zur Verfügung, die es Ihnen ermöglichen, Inhalte zu erstellen, zu posten, hochzuladen, zu teilen oder zu speichern, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Fotos, Videos, Ton, Text, Grafiken, Code, Gegenstände oder andere Informationen und Materialien (zusammenfassend Ihre “Benutzerinhalte”). Alle Inhalte und notwendigen Informationen sind auf die TANTUM-Dienste beschränkt und die Nutzer können keine Inhalte mit anderen Nutzern teilen.

11. RECHTE AUF FEEDBACK

11.1 TANTUM ist berechtigt, jegliches Feedback, das Sie TANTUM in Verbindung mit irgendeinem Teil der TANTUM-Dienste zur Verfügung stellen, abzurufen und zu sammeln, und Sie erklären sich hiermit einverstanden und genehmigen die Sammlung, Nutzung und Offenlegung durch und im Namen von TANTUM.

11.2 Sie erklären sich damit einverstanden, dass TANTUM berechtigt ist, alle Rückmeldungen, die sie erhält, für jeden Zweck, den sie für angemessen hält, zu behalten.

11.3 Für den Fall, dass Sie Ihre gemäss diesem Absatz erteilte Zustimmung zurückziehen möchten, nachdem Ihr Feedback an TANTUM übermittelt wurde, müssen Sie TANTUM über den Widerruf der Zustimmung informieren.

12. VERWENDUNG VON KUNDENINFORMATIONEN DURCH TANTUM

12.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschliesslich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und den nationalen Datenschutzgesetzen (Datenschutzgesetz, Datenschutzverordnung sowie Datenschutzbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung). Wir verarbeiten personenbezogene Daten (im Sinne der geltenden Datenschutzgesetzgebung), soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen erforderlich und zweckmässig erscheint oder ein sonstiges berechtigtes Interesse besteht. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte unserer online abrufbaren Datenschutzrichtlinie. Diese können Sie unter dem folgenden Link https://tantumpay.com/privacy-policy/ abrufen. Diese Datenschutzinformation wird laufend aktualisiert.

12.2 Sie nehmen zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass TANTUM durch die Nutzung der TANTUM-Dienste personenbezogene Daten verarbeitet, um die Nebenleistung der Identifikation von/für Nutzer und für Akzeptanzpartner von TANTUM zu erbringen, wobei alle Merkmale der Person (z.B. Alter) von Tantum bestätigt werden können, ohne dass eine direkte Datenübermittlung erfolgt.

13. NACHRICHTENLOSE KONTEN

13.1 Im Falle einer sehr langen Inaktivität in Bezug auf Ihr TANTUM-Konto und wenn der verfügbare Saldo Ihres TANTUM-Kontos positiv ist, wird TANTUM versuchen, Sie auf der Grundlage der von Ihnen an TANTUM übermittelten Kundeninformationen mit diesen Kontaktdaten zu kontaktieren. Sollte TANTUM jedoch nicht in der Lage sein, Sie zu kontaktieren, wird die Kundenbeziehung mit dem Nutzer im Interesse des berechtigten Nutzers oder seines Rechtsnachfolgers fortgesetzt. TANTUM behält sich jedoch das Recht zur Kündigung oder Rechnungsstellung vor, wenn die Forderungen gegen den Nutzer oder dessen Rechtsnachfolger nicht mehr gedeckt sind.

13.2 Generell handelt Tantum nach den Richtlinien der Liechtensteinischen Finanzmarktaufsicht (FMA) und des Liechtensteinischen Bankenverbandes in Bezug auf nachrichtenlose Konten (Konten, die seit 10 Jahren nachrichtenlos sind) für jegliche Zahlungsdienste.

14. VERBOTENE NUTZUNG VON TANTUM-DIENSTEN

14.1 Sie stimmen hiermit zu, dass Sie keinen Teil der TANTUM-Dienste nutzen werden, um Aktivitäten durchzuführen, zu bezahlen oder zu erleichtern, die gegen geltende Gesetze, Vorschriften, Regeln, Anweisungen, Anordnungen oder Anforderungen verstossen.

Ferner erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie nachfolgende Aktivitäten nicht vornehmen:

(a) einen Teil der TANTUM-Dienste zu nutzen oder einem Dritten zu erlauben, einen Teil der TANTUM-Dienste zu nutzen, um Betrug zu begehen oder anderweitig gegen das Gesetz zu verstossen;

(b) ein Verhalten an den Tag zu legen, das belästigend, bedrohend, einschüchternd oder nachstellend ist oder das TANTUM anderweitig für verwerflich hält;

(c) sich an einem Verhalten oder einem Akt des Betrugs, der Erpressung oder des Missbrauchs zu beteiligen, der darauf abzielt, Unwahrheiten über TANTUM zu verbreiten oder den Ruf und die Glaubwürdigkeit von TANTUM auf andere Weise durch Täuschung zu schädigen;

(d) irgendeinen Teil der TANTUM-Dienste in einer Weise zu nutzen, die andere Nutzer stören, in deren Dienstnutzung unterbrechen, negativ beeinflussen oder daran hindern könnte, die TANTUM-Dienste in vollem Umfang zu nutzen, oder die die Funktion eines Teils der TANTUM-Dienste in irgendeiner Weise beschädigen, deaktivieren, überlasten oder beeinträchtigen könnte;

(e) irgendeinen Teil der TANTUM-Dienste zu nutzen, um vorsätzlich das Vermögen eines anderen Nutzers, von TANTUM oder von verbundenen Unternehmen zu stehlen, z.B. durch Replay-Angriffe.

(f) irgendeinen Aspekt eines Teils der TANTUM-Dienste mittels Reverse Engineering oder einem anderen Prozess oder einem anderem Verfahren abzuleiten, um den Quellcode einer Software, die in einem Teil der TANTUM-Dienste enthalten ist, zu erlangen (es sei denn, dies ist durch ein anwendbares Gesetz, eine Verordnung, eine Regulierung, eine Anweisung, einen Befehl oder eine Anforderung gestattet);

(g) Rechte an geistigem Eigentum Dritter zu verletzen, oder zu veruntreuen oder eine ungesetzliche, unbefugte oder unrechtmässige Handlung oder Straftat zu begehen;

(h) Teile der TANTUM-Dienste zu vervielfältigen (mit Ausnahme des normalen Cachings von Webseiten), davon abgeleitete Werke zu erstellen, öffentlich aufzuführen, öffentlich auszustellen, zu vertreiben, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, als Timesharing zu nutzen oder anderweitig kommerziell zu verwerten;

(i) zu versuchen, Massnahmen zu umgehen, die eingesetzt werden, um den Zugang zu Inhalten, Bereichen oder Funktionen eines Teils der TANTUM-Dienste zu verhindern oder zu beschränken;

(j) Drittpartei-Anwendungen zu entwickeln, die mit den Diensten interagieren, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung hierzu einzuholen, es sei denn, dies ist durch die Verwendung der Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) der TANTUM-App gestattet;

(k) Spider, Crawler, Scraper, Bots, ein Skript, eine Browsererweiterung, ein Offline-Lesegerät oder ein anderes automatisiertes Mittel oder eine Schnittstelle zu verwenden, die nicht von TANTUM autorisiert sind, um auf einen Teil der TANTUM-Dienste zuzugreifen, Daten zu extrahieren oder auf andere Weise die Darstellung von Seiten oder die Funktionalität eines Teils der TANTUM-Dienste zu beeinträchtigen oder zu verändern;

(l) die in unserer robots.txt-Datei enthaltenen Anweisungen zu umgehen oder zu ignorieren, die den automatischen Zugriff auf einen Teil der TANTUM-Dienste steuern;

(m) einen Teil der TANTUM-Dienste für andere als die vorgesehenen Zwecke zu nutzen; oder

(n) irgendeinen Teil der TANTUM-Dienste zu nutzen, um Aktivitäten zu betreiben oder zu fördern, die gegen diese Bedingungen verstossen.

15. RÜCKTRITTSRECHT

15.1 Sie nehmen zur Kenntnis, dass Sie gemäss Art. 8 des Fern-Finanzdienstleistungsgesetzes (FernFinG) das Recht haben, von jedem Vertrag über Finanzdienstleistungen für Verbraucher, der mit einem Unternehmen im Fernabsatz oder ausserhalb von Geschäftsräumen (= online) geschlossen wurde, gemäss § 2 FernFinG ohne Angabe von Gründen innerhalb von vierzehn Tagen, beginnend am Tag nach dem Vertragsabschluss, zurücktreten können.

15.2 Sie haben daher das Recht, binnen vierzehn Tagen nach Abschluss dieser Bedingungen (Allgemeine Bestimmungen) ohne Angabe von Gründen diese Bedingungen zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie TANTUM mittels einer eindeutigen Erklärung, in der unter dem Abschnitt “KONTAKTINFORMATIONEN” vereinbarten Weise benachrichtigen.

15.3 Bitte beachten Sie ausserdem, dass gemäss Art. 8 Abs. 5 FernFinG innerhalb der Widerrufsfrist mit der Erfüllung des Vertrages erst begonnen werden darf, wenn Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung erteilt haben. In diesem Fall sind wir berechtigt, das vereinbarte Entgelt für die von uns vor Ablauf der Widerrufsfrist erbrachten Leistungen gemäss Art. 8 FernFinG zu verlangen.

16. ALLGEMEINE RECHTE VON TANTUM

16.1 Sie erklären sich hiermit einverstanden und akzeptieren, dass die Aufzeichnungen von TANTUM über alle Transaktionen, Kundeninformationen und alle anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder Ihrer Nutzung der TANTUM-Dienste (einschliesslich aller elektronisch oder telekommunikativ übermittelten Mitteilungen zwischen TANTUM und Ihnen) endgültig und abschliessend und für alle Zwecke verbindlich sind, sofern kein offensichtlicher Fehler vorliegt.

16.2 Unbeschadet der sonstigen Rechte und Rechtsbehelfe von TANTUM (sei es nach diesen Bedingungen, nach dem Gesetz oder anderweitig) ist TANTUM verpflichtet, in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen, Vorschriften und Regeln sowie Anweisungen, Anordnungen und Anforderungen einer zuständigen Aufsichtsbehörde und/oder Strafverfolgungsbehörde in Bezug auf Betrugsbekämpfung, Terrorismusbekämpfung, CFT, KYC, AML und die Erbringung von Finanz- und anderen Dienstleistungen für Personen oder Unternehmen zu handeln und kann in diesem Zusammenhang Sanktionen unterliegen. TANTUM ist berechtigt, alle Massnahmen zu ergreifen, die von einer zuständigen Aufsichtsbehörde und/oder Strafverfolgungsbehörde verlangt werden oder die sie für angemessen hält, um diese Gesetze, Anweisungen, Anordnungen und Anforderungen zu erfüllen.

16.3 Mit der Nutzung der TANTUM-Dienste nehmen Sie zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass TANTUM personenbezogene Daten verarbeitet, um die Nebenleistung der Identifizierung für/von Nutzern und für Akzeptanzpartner von TANTUM zu erbringen, wobei alle Merkmale der Person (z.B. Alter) von Tantum bestätigt werden können, ohne dass eine direkte Datenübermittlung erfolgt.

17. HAFTUNGSAUSSCHLUSS, SCHADLOSHALTUNG UND HAFTUNG

17.1 TANTUM haftet in keinem Fall gegenüber Ihnen oder einer anderen Person für Verluste, Haftungen, Schäden oder Kosten, die sich ergeben, aus oder in Verbindung mit:

(a) der Ablehnung der Nutzung Ihres TANTUM-Kontos oder der TANTUM-App durch einen Händler, die Weigerung eines Händlers, aus irgendeinem Grund eine Transaktion zu autorisieren oder eine Transaktion zu akzeptieren oder auszuführen;

(b) jeder Übertragung von Vermögenswerten, bei denen es sich nicht um akzeptierte Vermögenswerte handelt, durch irgendeine Person an eine mit einem TANTUM-Konto verbundene Adresse;

(c) jeder Fehlfunktion, jedem Defekt oder Fehler in einem Terminal, das zur Verarbeitung von Transaktionen oder zur Erleichterung der Nutzung der TANTUM-App oder des TANTUM-Kontos verwendet wird, oder in anderen Maschinen oder Autorisierungssystemen, unabhängig davon, ob sie anderen Personen als Tantum gehören oder von diesen betrieben werden, oder die Unfähigkeit eines Terminals, einer Maschine oder eines Systems, Daten genau, ordnungsgemäss oder zeitnah zu übertragen, zu verarbeiten oder zu speichern;

(d) einem Ausfall, einer Fehlfunktion oder einem Zusammenbruch oder einer Unterbrechung des Betriebs des/der relevanten Softwaresystems/e oder des/der Quellcodes, mit dem/denen der/die akzeptierte(n) Vermögenswert(e) verbunden ist/sind, oder eines Teils der TANTUM-App oder Ihres TANTUM-Kontos, aufgrund von Forks, Hacks, Angriffen (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Angriffe mit double-spending, Identitätsbetrug, etc.), Cyberangriffen, DDoS-Angriffen, Fehlern, Schwachstellen, Defekten, Fehlern in der Programmierung oder im Quellcode oder anderweitig, unabhängig davon, wann ein solches Versagen, eine solche Fehlfunktion, ein solcher Zusammenbruch oder eine solche Unterbrechung auftritt;

(e) jeglichem Zugriff auf oder die Nutzung von externen Anwendungen oder externen Konten durch eine Person;

(f) der Beeinträchtigung Ihres Kredits, Ihrer Person und Ihrer Reputation im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der TANTUM APP oder des TANTUM-Kontos;

(g) Ihrem Versäumnis, in irgendeiner Weise die Anweisungen zu befolgen, die Ihnen zusammen mit der TANTUM-App oder dem TANTUM-Konto zugestellt wurden;

17.2 TANTUM haftet Ihnen oder anderen Personen gegenüber nicht für Verluste, Schäden oder Kosten, die durch leichte Fahrlässigkeit von TANTUM verursacht wurden.

18. HÖHERE GEWALT

18.1 TANTUM haftet Ihnen gegenüber nicht und verstösst auch nicht gegen eine Bestimmung dieser Bedingungen, wenn eine Verzögerung bei der Erfüllung oder ein Versäumnis bei der Erfüllung einer seiner Verpflichtungen auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

19. VERTRAGSLAUFZEIT

19.1 Diese Bedingungen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.

19.2 Die Nutzer können diese Bedingungen und / oder den Rahmenvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Im Falle eines Rahmenvertrags müssen die entsprechenden Zahlungskonten ausgeglichen sein.

19.3 Der Rahmenvertrag kann vom Nutzer nach Ablauf einer sechsmonatigen Frist jederzeit kostenlos gekündigt werden. In allen anderen Fällen können angemessene Gebühren auf der Grundlage der entstandenen Kosten erhoben werden. TANTUM ist berechtigt, diese Bedingungen und / oder den auf unbestimmte Zeit geschlossenen Rahmenvertrag mit einer Frist von zwei Monaten schriftlich zu kündigen. TANTUM kann diese Bedingungen und / oder den Rahmenvertrag jederzeit kündigen, wenn besondere Umstände vorliegen.

20. KEIN VERZICHT

20.1 Kein Versäumnis der Ausübung oder Durchsetzung und keine Verzögerung seitens TANTUM bei der Ausübung oder Durchsetzung ihrer Rechte gemäss diesen Bedingungen gilt als Verzicht darauf, noch beeinträchtigt ein solches Versäumnis oder eine solche Verzögerung in irgendeiner Weise die Rechte von TANTUM zu irgendeinem Zeitpunkt.

21. VERTRAULICHKEIT

21.1 Die Organmitglieder sowie die Mitarbeiter und Beauftragten von TANTUM sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zur Verschwiegenheit über alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugänglich gemachten Nutzerdaten unbefristet verpflichtet.

22. ÜBERTRAGBARKEIT

22.1 Das TANTUM-Konto ist nicht übertragbar, und alle Rechte, Interessen und Verpflichtungen im Rahmen dieser Bedingungen sind nach Einrichtung des TANTUM-Kontos ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TANTUM nicht übertragbar. Das TANTUM-Konto darf nur von Ihnen und keiner anderen Person für Transaktionen verwendet werden.

23. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM

23.1 Diese Bedingungen berechtigen Sie nicht zu irgendwelchen Rechten an geistigem Eigentum, einschliesslich der Rechte in Bezug auf die Nutzung von Informationen, Bildern, Benutzeroberflächen, Logos, Marken, Handelsnamen, Internet-Domainnamen oder Urheberrechten in Verbindung mit irgendeinem Teil dieser Bedingungen, der Richtlinien, der TANTUM-Website, der TANTUM-App oder des TANTUM-Kontos für irgendwelche Zwecke.

23.2 TANTUM verfolgt die Richtlinie, den Zugang zu den TANTUM-Diensten für Nutzer zu beschränken, die die geistigen Eigentumsrechte anderer verletzen. Wenn Sie glauben, dass irgendetwas, das mit den TANTUM-Diensten verbunden ist, ein Urheberrecht verletzt, das Sie besitzen oder kontrollieren, können Sie TANTUM gemäss Abschnitt 5benachrichtigen.

23.3 Die Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) der TANTUM-App ist urheberrechtlich geschützte Technologie von TANTUM und darf weder ganz noch teilweise kopiert, nachgeahmt oder ausserhalb des Verwendungszwecks der TANTUM-App verwendet werden. TANTUM behält alle Rechte an seinen Datenbanken, Websites, Grafiken, Software, Anwendungen, Programmen, Codes usw., einschliesslich Chat-Texten, dem Inhalt von TANTUM-E-Mails und Daten wie Transaktionspreisen, die von TANTUM oder seinen Partnern entwickelt oder zur Verfügung gestellt wurden und über verschiedene externe APIs abgerufen werden können. TANTUM kann von Dritten verlangen, die Nutzung der API von TANTUM für nicht von TANTUM genehmigte Zwecke einzustellen.

23.4 Das TANTUM-Logo, alle anderen Namen, Logos oder Slogans von TANTUM-Diensten, die auf den Diensten erscheinen können, und das Corporate Design der TANTUM-Dienste, der TANTUM-App, des TANTUM-Kontos und der TANTUM-Website, einschliesslich aller Seitenkopfzeilen, benutzerdefinierten Grafiken, Schaltflächensymbole und Skripte, sind Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Handelsmarken von TANTUM und seinen Lieferanten und Lizenzgebern und dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von TANTUM oder des jeweiligen Markenrechtinhabers weder ganz noch teilweise kopiert, imitiert oder verwendet werden. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TANTUM keine Metatags oder anderen “versteckten Text” verwenden, der Namen, Marken oder Produkt- oder Dienstleistungsnamen von TANTUM verwendet. Darüber hinaus dürfen Sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TANTUM keine Framing-Techniken verwenden, um Marken, Logos oder andere geschützte Informationen von TANTUM einzubinden, einschliesslich der Bilder, die sich auf einem Teil des Inhalts eines Textes oder des Layouts oder Designs einer Seite oder eines auf einer Seite enthaltenen Formulars auf irgendeinem Teil der TANTUM-Dienste, der TANTUM-App, des TANTUM-Kontos und der TANTUM-Website befinden.

23.5 Sie dürfen weder direkt noch indirekt:

(a) die TANTUM-Dienste, die TANTUM-App, das TANTUM-Konto oder die TANTUM-Website an eine natürliche oder juristische Person übertragen, unterlizenzieren, verleihen, verkaufen, abtreten, verpachten, vermieten, als Agent agieren, vertreiben oder Rechte an einem Teil der TANTUM-Dienste, der TANTUM-App, des TANTUM-Kontos oder der TANTUM-Website gewähren;

(b) Software, die in irgendeinem Teil der TANTUM-Dienste, der TANTUM-App, des TANTUM-Kontos oder der TANTUM-Website enthalten ist, modifizieren, verändern, manipulieren, reparieren oder anderweitig abgeleitete Werke davon erstellen;

(c) einen Teil der TANTUM-Dienste, der TANTUM-App, des TANTUM-Accounts oder der TANTUM-Website mittels Reverse Engineering nachbilden, auseinandernehmen oder dekompilieren oder einen anderen Prozess oder ein anderes Verfahren anwenden, um den Quellcode einer Software abzuleiten, die in einem Teil der TANTUM-Dienste, der TANTUM-App, des TANTUM-Accounts oder der TANTUM-Website enthalten ist.

23.6 Es ist Ihnen nicht gestattet, Pressemitteilungen herauszugeben oder öffentliche Erklärungen abzugeben, die sich auf irgendeinen Teil der TANTUM-Dienste, der TANTUM-App, des TANTUM-Kontos oder die TANTUM-Website beziehen, oder, sofern dies nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen vorgesehen ist, den Namen, die Marken oder das Logo von TANTUM oder eines seiner verbundenen Unternehmen in irgendeiner Form oder Weise (einschliesslich in Werbematerialien) ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von TANTUM zu verwenden oder TANTUM oder eines seiner verbundenen Unternehmen falsch darzustellen.

23.7 TANTUM kann Inhalte, Werbung, Links, Promotionen, Logos und andere Materialien Dritter auf oder über einen Teil der TANTUM-Dienste, der TANTUM-App, des TANTUM-Kontos oder der TANTUM-Website anzeigen (“Inhalte Dritter”). TANTUM kontrolliert, unterstützt, sponsert oder macht sich die Inhalte Dritter, auf die in den Diensten verwiesen wird, nicht zu eigen, und TANTUM gibt keinerlei Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf solche Inhalte Dritter, insbesondere nicht in Bezug auf deren Richtigkeit oder Vollständigkeit. Ihre Interaktionen mit Inhalten Dritter und mit Dritten, die solche Inhalte Dritter bereitstellen, erfolgen ausschliesslich zwischen Ihnen und diesen Dritten, und TANTUM ist in keiner Weise verantwortlich oder haftbar für solche Interaktionen oder Inhalte Dritter. Wenn Sie die TANTUM-App oder die TANTUM-Website verlassen und eine Anwendung oder Website eines Drittanbieters aufrufen, sind die vertraglichen Bedingungen dieser Dritten massgeblich.

24. Outsourcing von Geschäftsbereichen, Dienstleistungen und Datenverarbeitung (Outsourcing)

24.1 Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Auslagerung von Geschäftsbereichen und Dienstleistungen kann TANTUM grundsätzlich alle Geschäftsbereiche und Dienstleistungen oder Teile davon auslagern. Dazu gehören z.B. die Identifizierung von natürlichen und juristischen Personen, der Zahlungsverkehr, der Druck und Versand von Dokumenten, die Wartung, der Betrieb und die Sicherheit von IT-Systemen sowie die Erfüllung von Meldepflichten.

24.2 Das Outsourcing kann an die Konzerngesellschaften von TANTUM, die Tochtergesellschaften von Tantum sowie an Dritte erfolgen. Diese können ihren Sitz sowohl im Sitzland von TANTUM als auch im Ausland haben. Der Nutzer ist damit einverstanden, dass TANTUM die Nutzerdaten oder Teile davon zu diesem Zweck an ausgewählte Dritte und Partner weitergibt und dass diese Dritten die Nutzerdaten oder Teile davon in ihren zentralen Computersystemen speichern, verwalten und verarbeiten dürfen. Im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen können Benutzerdaten in Ländern bearbeitet werden, deren Schutzniveau nicht dem liechtensteinischen entspricht. Eine Übermittlung von Daten erfolgt jedoch nur, wenn sich die ausgewählten Dritten und Partner im Voraus zur Wahrung einer dem Bankgeheimnis gleichwertigen Vertraulichkeit und zum Nachweis eines angemessenen Datenschutzes im Sinne der DSGVO und der liechtensteinischen Datenschutzbestimmungen verpflichtet haben.

25. GESCHÄFTSZEITEN

25.1 Die normalen Geschäftszeiten von Tantum sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr (allgemeine Geschäftszeiten).

25.2 Die in Liechtenstein geltenden Bestimmungen über Fristen und besondere staatlich anerkannte Feiertage sind vom Kunden im gesamten Verkehr mit Tantum zu beachten. Samstage und Sonntage werden den Feiertagen gleichgestellt.

26. SPRACHE

26.1 Die für die Geschäftsbeziehung mit Tantum massgebliche Sprache ist Deutsch und/oder Englisch. Bei fremdsprachigen Texten ist die deutsche bzw. englische Fassung des Textes für die Auslegung massgebend. Bei Unstimmigkeiten zwischen der deutschen und der englischen Fassung eines Textes ist der ursprünglich konzipierte Text/Sprache massgebend.

27. SALVATORISCHE KLAUSEL

27.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen von einem zuständigen Gericht für ungültig, unwirksam oder aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft, und die Parteien verhandeln nach Treu und Glauben, um diese Bedingungen so zu ändern, dass die ursprüngliche Absicht der Parteien so weit wie möglich in akzeptabler Weise verwirklicht wird, damit die hierin vorgesehenen Transaktionen in grösstmöglichem Umfang wie ursprünglich vorgesehen durchgeführt werden können.

28. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSBARKEIT

28.1 Diese Bedingungen unterliegen dem liechtensteinischen Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts, es sei denn, zwingende Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem Sie als Nutzer Ihren Hauptwohnsitz haben, stehen dem liechtensteinischen Recht entgegen.

28.2 Die Parteien unterwerfen sich hiermit der ordentlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte in Liechtenstein. Für Klagen von Ihnen als Akzeptanzpartner gegen TANTUM sind ausschliesslich die Gerichte in Liechtenstein zuständig. Tantum kann gegen Sie jedoch auch vor jedem anderen zuständigen Gericht vorgehen. Zwingende Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem Sie als Verbraucher/Nutzer Ihren Hauptwohnsitz haben, bleiben vorbehalten.

29. KONTAKTINFORMATIONEN

29.1 Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zu diesen Bedingungen haben, können Sie uns unter der in Abschnitt 5angegebenen Adresse kontaktieren.

B. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR ZAHLUNGSDIENSTE (TANTUMPAY)

1 GEMEINSAME BESTIMMUNGEN

Diese Allgemeinen Bestimmungen für Zahlungsdienste (TANTUMPAY) gelten für die Ausführung von Transaktionen über ein Zahlungskonto bei TANTUM.

Die Bestimmungen der Abschnitte B1.1bis 1.12gelten generell für die Erbringung von Zahlungsdiensten. Abschnitt B2. gilt für die Erbringung von inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungsdiensten, d.h. für Zahlungsvorgänge aus oder in Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro, wenn die Zahlungsdienstleistungsanbieter des Zahlers und des Zahlungsempfängers im EWR ansässig sind oder der einzige Zahlungsdienstleistungsanbieter des Zahlungsvorgangs im EWR ansässig ist.

Abschnitt B2gilt – mit Ausnahme der Abschnitte B 2.2und B 2.5- im Falle von Zahlungsvorgängen, bei denen sowohl der Zahlungsdienstleistungsanbieter des Zahlers als auch der des Zahlungsempfängers im EWR ansässig sind oder der einzige Zahlungsdienstleistungsanbieter des Zahlungsvorgangs im EWR ansässig ist, für die Bestandteile der Zahlungsvorgänge, die im EWR ausgeführt werden.

Abschnitt B2.gilt mit Ausnahme der Abschnitte B2.2, 2.4(1), 2.5, 2.6.7, 2.6.9, 2.6.10und 2.8in Fällen, in denen nur einer der beteiligten Zahlungsdienstleistungsanbieter im EWR ansässig ist, auch für die Bestandteile der Zahlungsvorgänge, die im EWR ausgeführt werden.

Die Bestimmungen stellen einen Rahmenvertrag für Verbraucher im Sinne des liechtensteinischen Zahlungsdienstegesetzes (“ZDG”) dar.

Die folgenden Abschnitte gelten nur für Verbraucher im Sinne des ZDG: B1.9, 1.10, 2.6.4, 2.6.6, 2.6.7, 2.6.9, 2.6.10und 2.8.

Die Informationspflichten nach den Art. 48 bis 66 des ZDG gelten nicht für Zahlungsdienstleistungsnutzer, die keine Verbraucher sind.

Diese Allgemeinen Bestimmungen für Zahlungsdienste (TANTUMPAY) ergänzen und bilden einen integralen Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der TANTUM-Dienste und bilden daher auch einen integralen Bestandteil der Bedingungen und der darin verwendeten Definitionen, sofern in diesem Abschnitt Bnicht anders definiert.

1.1 Informationen über TANTUM und die Aufsichtsbehörde

Die TANTUM AG ist von der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein, Landstrasse 109, Postfach 279, 9490 Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, E-Mail: info@fma-li.li, nach dem E-Geldgesetz für die Erbringung von E-Geld- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen zugelassen und reguliert

1.2 Definitionen

Es gelten auch für diese Bestimmungen die Definitionen gemäss Abschnitt A.4. “Definitionen”.

1.3 Zahlungsdienste

TANTUM erbringt die nachfolgend beschriebenen Zahlungsdienste nach dem ZDG nur in Verbindung mit der Ausgabe von E-Geld:

1.3.1 Zahlungsdienste

Ausführung von Zahlungsvorgängen, einschliesslich Geldtransfers auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister;
a) Lastschrift

Ein Zahlungsdienst zur Belastung des Zahlungskontos eines Zahlers, wenn ein Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger aufgrund der Zustimmung des Zahlers gegenüber dem Zahlungsempfänger, dessen Zahlungsdienstleister seinem eigenen Zahlungsdienstleister ausgelöst wird;
b) Überweisung

Ein auf Aufforderung des Zahlers ausgelöster Zahlungsdienst zu Erteilung einer Gutschrift auf das Zahlungskonto des Zahlungsempfängers zulasten des Zahlungskontos des Zahlers in Ausführung eines oder mehrerer Zahlungsvorgänge durch den Zahlungsdienstleister, der das Zahlungskonto des Zahlers führt, einschliesslich Daueraufträgen;
c) Zahlungsinstrumentegeschäft

Ausgabe von Zahlungsinstrumenten und/oder die Annahme und Abrechnung (“Acquiring”) von Zahlungsinstrumenten;

1.4 Ausführung von Zahlungsaufträgen und Ablehnung

1.4.1 Ausführung von Zahlungsaufträgen

Zahlungsaufträge werden von TANTUM mit der gebotenen Sorgfalt bearbeitet. Wenn TANTUM zur Ausführung des Auftrags eines Nutzers weitere Informationen oder Anweisungen benötigt und diese Informationen vom Nutzer nicht rechtzeitig erhalten kann, entweder weil der Nutzer nicht von TANTUM kontaktiert werden möchte oder weil er nicht erreichbar ist, behält sich TANTUM das Recht vor, im Zweifelsfall zum Schutz des Nutzers zu entscheiden, den Auftrag nicht auszuführen.

Der Zahlungsdienstleistungsnutzer muss Anweisungen erteilen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt und rechtzeitig ausgeführt werden müssen.

1.4.2 Für die ordnungsgemässe Ausführung erforderliche Informationen

TANTUM bietet nur elektronische Zahlungsanweisungen an. Es ist dem Nutzer nicht gestattet, Zahlungsaufträge in anderer Form (z.B. per E-Mail, schriftlich, etc.) als über die elektronischen Zahlungsdienste zu erteilen. Um eine Zahlungsanweisung korrekt ausführen zu können, gelten für elektronische Zahlungsanweisungen über die TANTUM-App oder das TANTUM-Konto die entsprechenden Sonderbestimmungen, wie sie in Abschnitt C für elektronische Zahlungsdienste aufgeführt sind.

1.4.3 Ablehnung oder spätere Ausführung von Anweisungen

TANTUM ist nicht verpflichtet, Aufträge auszuführen, die nicht durch ausreichende Mittel gedeckt sind. Zahlungsdienstnutzer haben keine Kreditlimite auf TANTUM-Konten. Hat ein Zahlungsdienstleistungsnutzer mehrere Aufträge erteilt, deren Gesamtbetrag sein verfügbares Guthaben übersteigt, so ist TANTUM berechtigt, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, welche Aufträge unter Berücksichtigung des Auftragsdatums und des Eingangszeitpunkts ganz oder teilweise ausgeführt werden sollen. TANTUM behält sich das Recht vor, einen Zahlungsauftrag zu einem späteren Zeitpunkt auszuführen oder abzulehnen, wenn die geforderten Informationen nicht korrekt sind oder wenn andere rechtliche oder regulatorische Gründe gegen die Ausführung sprechen. TANTUM wird dem Nutzer die Ablehnungsgründe in geeigneter Form (mittels Elektronischem Postfach, Informationen im TANTUM-Konto oder der TANTUM-App) mitteilen, soweit dies möglich ist und nicht gegen sonstige gesetzliche Bestimmungen und/oder gerichtliche oder behördliche Anordnungen verstösst.

TANTUM ist nicht verpflichtet, eine Zahlungsanweisung trotz falscher oder fehlender Angaben auszuführen.

TANTUM haftet nicht für die verspätete Ausführung oder Nichtausführung von Aufträgen im Zusammenhang mit der Erfüllung gesetzlicher Pflichten, insbesondere nach dem Sorgfaltspflichtgesetz (“SPG”). In Fällen des Eingangs ungewöhnlicher Beträge ist TANTUM berechtigt, nach Klärung der Einzelheiten nach eigenem Ermessen über die Gutschrift auf dem Zahlungskonto oder die Rückgabe zu entscheiden. TANTUM behält sich zudem das Recht vor, auch solche Gelder zurückzugeben, die dem Zahlungsdienstleister des Zahlers bereits gutgeschrieben worden sind, wenn ihr nicht innerhalb einer angemessenen Frist ausreichende Informationen über die Hintergründe und die Herkunft der Gelder zur Verfügung gestellt werden. Für die Ausführung von Zahlungsaufträgen, die über elektronische Kanäle wie die elektronischen Zahlungsdienste über das TANTUM-Konto erteilt werden, ist Abschnitt C anwendbar.

TANTUM ist berechtigt, dem Nutzer die Kosten für die Bereitstellung von Informationen über abgelehnte Zahlungsanweisungen in Rechnung zu stellen, wenn die Ablehnung objektiv gerechtfertigt ist.

1.5 Sammelaufträge

Bei Sammelaufträgen müssen alle Ausführungsbedingungen für jeden einzelnen Zahlungsauftrag erfüllt sein. Andernfalls ist TANTUM berechtigt, den gesamten Sammelauftrag zurückzuweisen, ohne ihn zu bearbeiten.

1.6 Erteilung, Entgegennahme und Widerruf von Zahlungsanweisungen

Ein Zahlungsvorgang gilt nur dann als autorisiert, wenn der Nutzer vor – oder, falls zwischen dem Nutzer und TANTUM vereinbart – nach der Ausführung des Zahlungsvorgangs seine Zustimmung zur Ausführung erteilt hat. Die Anweisung gilt nach den besonderen Bestimmungen, die für die Nutzung elektronischer und anderer Kommunikationsmittel gelten, als autorisiert (siehe die “Allgemeinen Bestimmungen für elektronischen Zahlungsdienste von TANTUM” in Abschnitt C).

Der Zahlungsdienstleistungsnutzer kann die Zahlungsanweisung bis zum Zeitpunkt ihres Eingangs bei TANTUM widerrufen, vorbehaltlich der in den nachstehenden Absätzen aufgeführten Bestimmungen.

Als Zeitpunkt des Eingangs einer Zahlungsanweisung bei TANTUM gilt der Zeitpunkt, zu dem die Zahlungsanweisung bei TANTUM eingeht. Das Konto des Nutzers darf nicht vor Erhalt der Zahlungsanweisung belastet werden.

Wünscht der Zahler, dass die Anweisung zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt wird, so gilt dieser Zeitpunkt als Eingangsdatum. In diesem Fall kann der Zahler die Anweisung bis spätestens zum Ende des Geschäftstages vor dem vereinbarten Datum widerrufen.

Wurde der Zahlungsvorgang von einem Zahlungsauslösedienstleister oder vom oder durch den Zahlungsempfänger ausgelöst, kann der Zahler die Zahlungsanweisung nicht mehr widerrufen, nachdem er dem Zahlungsauslösedienstleister die Zustimmung zur Auslösung des Zahlungsvorgangs oder dem Zahlungsempfänger die Zustimmung zur Ausführung des Zahlungsvorgangs erteilt hat.

TANTUM ist berechtigt, dem Zahler den Widerruf einer Zahlungsanweisung in Rechnung zu stellen.

1.7 Entgelte für Zahlungen

Für Zahlungsdienste können Gebühren erhoben werden. Diese Gebühren sind in der Gebührenordnung von TANTUM in Anlage 2 aufgeführt.

Dies gilt unbeschadet etwaiger zusätzlicher Gebühren, die in diesen Allgemeinen Bestimmungen für Zahlungsdienste festgelegt sind.

TANTUM ist berechtigt, für die Erfüllung sonstiger Nebenpflichten Gebühren zu erheben. Diese Gebühren richten sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten.

1.8 Währungsumrechnung

Die Zahlung erfolgt ausschliesslich in akzeptierten Vermögenswerten/Währungen gemäss Anhang 1. Tantum bietet keine Währungsumrechnung an und akzeptiert keine anderen Währungen als die akzeptierten Vermögenswerte. Der Nutzer ist verpflichtet, nur akzeptierte Vermögenswerte an Tantum zu überweisen und gegebenenfalls andere Währungen in akzeptierte Vermögenswerte umzutauschen, bevor er eine Zahlung vornimmt.

Sollte aus irgendeinem Grund eine Zahlung in einer anderen Währung als den akzeptierten Guthaben erfolgen, behält sich Tantum das Recht vor, Beträge in Fremdwährungen sofort umzutauschen und sie auf der Grundlage des aktuellen Wechselkurses in akzeptierten Guthaben gutzuschreiben bzw. zu belasten. Besondere Anweisungen des Nutzers oder das Vorhandensein eines entsprechenden Fremdwährungskontos bleiben davon unberührt.

1.9 Informationspflichten

1.9.1 Allgemeine Informationspflichten

Sie beantragen hiermit ausdrücklich den Abschluss der vorliegenden Bedingungen im Wege der Fernkommunikation und erklären sich damit einverstanden. Sie erkennen an, dass TANTUM aus diesem Grund nicht in der Lage ist, diese Bedingungen und die darin enthaltenen Informationen gemäss Art. 61 Abs. 1 ZDG nicht im Voraus zur Verfügung stellen kann und dass TANTUM daher seine entsprechenden Verpflichtungen unmittelbar nach Abschluss der vorliegenden Bedingungen erfüllen wird.

TANTUM stellt den Nutzern diese Allgemeinen Bedingungen für Zahlungsdienste und die darin vorgesehenen Informationen auf Anfrage jederzeit kostenlos in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger zur Verfügung. TANTUM ist berechtigt, für die von den Nutzern angeforderten Informationen, die über die oben genannten Informationen hinausgehen, oder für die häufigere Bereitstellung dieser Informationen oder für ihre Übermittlung mit anderen als den vorgesehenen Kommunikationsmitteln eine Gebühr zu erheben.

Sie können jederzeit eine aktuelle Version dieser Bedingungen sowie alle früheren Versionen dieser Bedingungen unter diesem Link abrufen: https://tantumpay.com/terms-and-conditions

1.9.2 Art und Weise der Informationsübermittlung

Wenn das ZDG vorschreibt, dass TANTUM Ihnen Informationen in schriftlicher Form oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger zukommen lassen muss, wird TANTUM Ihnen die Informationen per Nachricht an Ihr Elektronisches Postfach zukommen lassen, einschliesslich einer E-Mail an die E-Mail-Adresse, die Sie als Kundeninformation in Verbindung mit Ihrem TANTUM-Konto angegeben haben, um Sie über die neue Nachricht in Ihrem Elektronischen Postfach zu informieren (“vereinbarte Weise”).

1.9.3 Informationen für den Zahler über Zahlungsvorgänge

TANTUM wird den Zahlern, die Verbraucher sind, die Informationen zu den einzelnen Zahlungsvorgängen (Referenz, Betrag, Währung, Entgelt, Wertstellungsdatum) einmal monatlich kostenlos und in der vereinbarten Art und Weise (gemäss Abschnitt B 1.9.1) zur Verfügung stellen bzw. zur Verfügung stellen lassen, es sei denn, die Informationen werden unmittelbar nach Ausführung des jeweiligen Vorgangs in der vereinbarten Art und Weise (gemäss Abschnitt B 1.9.2) mitgeteilt.

1.9.4 Informationen für den Zahlungsempfänger im Zahlungsverkehr

TANTUM wird Zahlungsempfängern, die Verbraucher sind, die Informationen zu den einzelnen Zahlungsvorgängen (Referenz, Betrag, Währung, Entgelt, Valutadatum) – sofern nicht unmittelbar nach Ausführung des jeweiligen Vorgangs – zur Verfügung stellen bzw. einmal monatlich kostenlos und in der vereinbarten Art und Weise (wie in Abschnitt B 1.9.2) zur Verfügung stellen.

1.10 Änderung und Aufhebung der Bestimmungen über Zahlungsdienste

1.10.1 Änderungen des Rahmenvertrags

TANTUM behält sich das Recht vor, den Rahmenvertrag jederzeit zu ändern. Änderungen des Rahmenvertrags werden mindestens mit zweimonatiger Frist vor dem geplanten Anwendungszeitpunkt mitgeteilt.

Die Zustimmung des Nutzers zu den Änderungen des Rahmenvertrags gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung der Änderungen nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der geänderten Bedingungen gegenüber TANTUM angezeigt hat. In diesem Fall ist der Nutzer berechtigt, den Rahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kostenlos und fristlos zu kündigen.

Die Wechselkurse können von TANTUM jederzeit und ohne vorherige Benachrichtigung des Nutzers geändert werden. Solche Änderungen werden dem Nutzer in geeigneter Form (z.B. durch eine Nachricht im elektronischen Postfach) mitgeteilt/zugänglich gemacht. Die Informationen über etwaige Wechselkurse werden von TANTUM zur Verfügung gestellt oder aus einer öffentlichen Quelle entnommen.

1.10.2 Laufzeit des Vertrages

Dieser Rahmenvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

1.10.3 Kündigungsfristen und Kündigungsmöglichkeiten

Die Nutzer können den Rahmenvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In diesem Fall müssen die entsprechenden Zahlungskonten ausgeglichen werden.

Der Rahmenvertrag kann vom Nutzer nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten kostenlos gekündigt werden. In allen anderen Fällen können angemessene Gebühren auf der Grundlage der entstandenen Kosten erhoben werden. TANTUM ist berechtigt, den auf unbestimmte Zeit geschlossenen Rahmenvertrag unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist schriftlich zu kündigen. Bei Vorliegen besonderer Umstände kann TANTUM den Rahmenvertrag jederzeit kündigen.

Im Voraus gezahlte Gebühren werden von TANTUM anteilig erstattet.

1.11 Sprache und Kommunikationsmittel

Für das Vertragsverhältnis gilt die Sprache, die in den Allgemeinen Bestimmungen unter Abschnitt 1 “Gemeinsame Bestimmungen” festgelegt ist. Im Allgemeinen kommuniziert TANTUM mit seinen Nutzern über das elektronische Postfach. Aufträge und Mitteilungen, die über andere Kommunikationsmittel übermittelt werden, werden nur auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung akzeptiert, die auf die in Abschnitt B 1.9.2vereinbarte Weise geschlossen wurde.

Darüber hinaus gelten für elektronische Dienstleistungen die besonderen Bestimmungen in Abschnitt C”Allgemeine Bestimmungen für elektronische Zahlungsdienste”.

1.12 Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten

Für die aussergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen TANTUM und dem Zahlungsdienstleistungsnutzer kann die im ZDG genannte Schlichtungsstelle angerufen werden. Sie vermittelt in geeigneter Weise bei Streitigkeiten zwischen den beteiligten Parteien und versucht, eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen.

2 INLANDSZAHLUNGEN UND ZAHLUNGEN INNERHALB DES EWR

2.1 Beschränkungen der Nutzung eines Zahlungsinstruments und des Zugangs zu Zahlungskonten durch Zahlungsdienstleistungsanbieter

Für bestimmte Zahlungsinstrumente können in gesonderten Vereinbarungen Ausgabenlimits und Sperrbedingungen festgelegt werden.

TANTUM behält sich das Recht vor, ein Zahlungsinstrument aus objektiv gerechtfertigten Gründen zu sperren, die sich auf die Sicherheit des Zahlungsinstruments beziehen und auf den Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Nutzung des Zahlungsinstruments hindeuten, oder, im Falle eines Zahlungsinstruments mit einem Kreditrahmen, auf ein erheblich erhöhtes Risiko hindeutet, dass der Nutzer seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen kann.

In diesen Fällen unterrichtet TANTUM den Nutzer in geeigneter Weise (schriftlich, mündlich oder über elektronische Kommunikationskanäle wie eine Nachricht an das elektronische Postfach) über die Sperrung des Zahlungsinstruments und die Gründe für diese Entscheidung, und zwar möglichst vor der Sperrung des Zahlungsinstruments und spätestens unmittelbar danach, es sei denn, eine solche Unterrichtung würde objektiv gerechtfertigte Sicherheitsgründe beeinträchtigen oder ist nach anderen einschlägigen Rechtsvorschriften verboten. TANTUM wird die Sperrung des Zahlungsinstruments aufheben oder es durch ein neues Zahlungsinstrument ersetzen, sobald die Gründe für die Sperrung nicht mehr bestehen.

TANTUM kann einem Kontoinformationsdienstleister oder einem Zahlungsauslösedienstleister den Zugang zu einem Zahlungskonto verweigern, wenn objektiv gerechtfertigte und ordnungsgemäss nachgewiesene Gründe im Zusammenhang mit dem nicht autorisierten oder betrügerischen Zugang zu dem Zahlungskonto durch diesen Kontoinformationsdienstleister oder diesen Zahlungsauslösedienstleister vorliegen, einschliesslich der nicht autorisierten oder betrügerischen Auslösung eines Zahlungsvorgangs. In solchen Fällen wird der Nutzer in geeigneter Weise (schriftlich, mündlich oder über elektronische Kommunikationskanäle) darüber informiert, dass der Zugang zum Zahlungskonto verweigert wird, und er erhält Informationen über die Gründe für diese Entscheidung. Diese Informationen werden dem Nutzer nach Möglichkeit vor der Verweigerung des Zugangs und spätestens unmittelbar danach erteilt, es sei denn, die Erteilung dieser Informationen würde objektiv gerechtfertigte Sicherheitsgründe beeinträchtigen oder ist nach anderen einschlägigen Rechtsvorschriften verboten.

TANTUM wird den Zugang zum Zahlungskonto freigeben, sobald die Gründe für die Verweigerung des Zugangs nicht mehr bestehen.

2.2 Ausführungszeitraum und Wertstellungsdatum

Bei Zahlungsvorgängen in akzeptierten Vermögenswerten (Euro) innerhalb Liechtensteins sowie bei grenzüberschreitenden Zahlungsvorgängen beträgt die maximale Ausführungsfrist einen Geschäftstag. Die Ausführungsfrist bezieht sich auf den Zeitraum, innerhalb dessen der Betrag dem Zahlungsempfänger gutgeschrieben wird.

Für andere Zahlungen innerhalb des EWR gilt eine maximale Ausführungsfrist von vier Werktagen. TANTUM informiert den Nutzer auf Anfrage über die maximale Ausführungsfrist für einen bestimmten, vom Nutzer veranlassten, aber noch nicht ausgeführten Zahlungsvorgang.

2.3 Wertstellungsdatum und Verfügbarkeit der Mittel

Das Datum der Wertstellung der Gutschrift auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers ist spätestens der Geschäftstag, an dem der Betrag des Zahlungsvorgangs dem Konto der Bank des Zahlungsempfängers oder eines anderen Zahlungsdienstleisters gutgeschrieben wird.

Das Datum der Wertstellung der Belastung des Zahlungskontos des Zahlers ist frühestens der Geschäftstag, an dem das Zahlungskonto mit dem Betrag des Zahlungsvorgangs belastet wird.

2.4 Entgelte

Bei Zahlungsvorgängen innerhalb des EWR, bei denen sowohl der Zahlungsdienstleistungsanbieter des Zahlers als auch der des Zahlungsempfängers im EWR ansässig sind oder der einzige Zahlungsdienstleistungsanbieter des Zahlungsvorgangs im EWR ansässig ist, zahlt der Zahlungsempfänger die von seinem Zahlungsdienstleistungsanbieter erhobenen Gebühren, und der Zahler zahlt die von seinem Zahlungsdienstleistungsanbieter erhobenen Gebühren.

Auf Anfrage informiert TANTUM den Nutzer über die Gebühren für einen bestimmten vom Nutzer initiierten, aber noch nicht ausgeführten Zahlungsvorgang.

2.5 Übertragene Beträge und erhaltene Beträge

Bei der Entgegennahme von Geldbeträgen ist TANTUM berechtigt, ihre Gebühren von dem überwiesenen Betrag abzuziehen, bevor sie die Geldbeträge dem Zahlungsempfänger gutschreibt. In einem solchen Fall werden der vollständige Betrag des Zahlungsvorgangs und die Gebühren in den Informationen für den Zahlungsempfänger getrennt ausgewiesen.

2.6 Sicherheitsvorkehrungen/Haftung und Erstattungen

2.6.1 Pflichten der Zahlungsdienstleistungsnutzer

Der zur Nutzung eines Zahlungsinstruments berechtigte Zahlungsdienstleistungsnutzer ist verpflichtet:

(a) das Zahlungsinstrument im Einklang mit den besonderen Vereinbarungen über die Ausgabe und Verwendung des Zahlungsinstruments zu verwenden; und

(b) TANTUM oder eine andere benannte Stelle unverzüglich zu unterrichten, wenn er/sie den Verlust, den Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder eine andere nicht autorisierte Nutzung des Zahlungsinstruments gemäss den besonderen Vereinbarungen feststellt. Die Nutzer haben die Möglichkeit, den Verlust, den Diebstahl oder die widerrechtliche Aneignung des Zahlungsinstruments kostenlos zu melden. Es können nur die Kosten für die Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt werden, die unmittelbar mit dem Zahlungsinstrument zusammenhängen.

Sobald er ein Zahlungsinstrument erhalten hat, wird der Nutzer insbesondere alle angemessenen Massnahmen ergreifen, um seine personalisierten Sicherheitsdaten sicher aufzubewahren.

Handelt es sich bei dem Zahlungsdienstleistungsnutzer nicht um einen Verbraucher, so haftet dieser ohne Einschränkung für alle Schäden, die TANTUM durch die Verletzung der Sorgfaltspflichten des Zahlungsdienstleistungsnutzers entstehen, unabhängig von der Art des Verschuldens des Zahlungsdienstleistungsnutzers.

2.6.2 Benachrichtigungen im Falle von Betrug oder Sicherheitsrisiken

In Fällen von vermutetem oder tatsächlichem Betrug oder bei Vorliegen eines Sicherheitsrisikos wird TANTUM den Nutzer in geeigneter Form (unter Nutzung elektronischer Kommunikationswege wie z.B. einer Nachricht an das Elektronische Postfach) über verhängte Sperren und die Gründe für diese Entscheidung informieren, soweit dies möglich ist und nicht gegen andere gesetzliche Bestimmungen und/oder gerichtliche oder behördliche Anordnungen verstösst.

2.6.3 Benachrichtigung und Berichtigung nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge

Der Nutzer muss TANTUM unverzüglich nach Kenntnisnahme eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs, der einen Anspruch begründet – einschliesslich eines Anspruchs nach den Ziffern B2.6.7, 2.6.9und 2.6.10-, schriftlich informieren.

Für Nutzer, die keine Verbraucher sind, gilt eine Frist von 30 Tagen nach dem Abbuchungsdatum.

2.6.4 Nachweise für die Authentifizierung und Ausführung von Zahlungsvorgängen

Wenn der Nutzer bestreitet, einen ausgeführten Zahlungsvorgang autorisiert zu haben, oder behauptet, dass der Zahlungsvorgang nicht korrekt ausgeführt wurde, obliegt es TANTUM zu beweisen, dass der Zahlungsvorgang authentifiziert, korrekt aufgezeichnet und verbucht wurde und nicht durch technische Probleme, die den von TANTUM bereitgestellten Zahlungsdienst betreffen, beeinträchtigt wurde.

Bestreitet ein Nutzer, einen ausgeführten Zahlungsvorgang autorisiert zu haben, so muss TANTUM, wenn ein Zahlungsvorgang von einem Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst wurde, Aufzeichnungen über die Nutzung eines Zahlungsinstruments und erforderlichenfalls andere Belege vorlegen, um zu beweisen, dass entweder der Zahlungsvorgang vom Nutzer autorisiert wurde oder dass der Nutzer in betrügerischer Absicht gehandelt oder eine oder mehrere der ihm nach Abschnitt B2.6.1obliegenden Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erfüllt hat.

2.6.5 Die Haftung von TANTUM für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge

Wenn ein Nutzer einen Zahlungsvorgang nicht autorisiert hat, erstattet TANTUM dem Nutzer den Betrag des nicht autorisierten Zahlungsvorgangs unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des folgenden Geschäftstages. Diese Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem TANTUM den Zahlungsvorgang festgestellt hat oder darüber informiert wurde.

TANTUM wird das belastete Zahlungskonto wieder auf den Stand bringen, auf dem es sich ohne den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte. TANTUM stellt sicher, dass die Wertstellung der Gutschrift auf dem Zahlungskonto des Nutzers spätestens an dem Tag erfolgt, an dem der Betrag abgebucht wurde.

Eine Erstattungspflicht gemäss Abschnitt B2.6.5(1) besteht nicht, wenn TANTUM Grund zu der Annahme hat, dass es sich um einen Betrugsfall handelt.

2.6.6 Haftung des Nutzers für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge

Abweichend von Ziffer B2.6.5trägt der Nutzer die Schäden aus nicht autorisierten Zahlungsvorgängen bis zu einem Höchstbetrag von 50 Schweizer Franken/dem Gegenwert in Euro, die beispielsweise durch die Nutzung eines verlorenen oder gestohlenen Zahlungsinstruments oder durch die missbräuchliche Verwendung eines Zahlungsinstruments entstehen.

Der Nutzer kann nicht haftbar gemacht werden, wenn der Verlust, der Diebstahl oder die Unterschlagung des Zahlungsinstruments für den Nutzer vor einer Zahlung nicht erkennbar war, es sei denn, der Nutzer hat in betrügerischer Absicht gehandelt; oder der Verlust des Zahlungsinstruments wurde durch Handlungen oder Unterlassungen eines Mitarbeiters, eines Bevollmächtigten oder einer Niederlassung von TANTUM oder eines Unternehmens, an das die Aktivitäten ausgelagert wurden, verursacht.

Der Nutzer trägt alle Schäden im Zusammenhang mit nicht autorisierten Zahlungsvorgängen, wenn sie dadurch entstanden sind, dass der Nutzer in betrügerischer Absicht gehandelt oder eine oder mehrere der in Abschnitt B2.6.1genannten Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erfüllt hat. In diesen Fällen findet der in Abschnitt B2.6.6(1) genannte Höchstbetrag keine Anwendung.

Der Nutzer trägt im Falle des Verlusts, des Diebstahls, der missbräuchlichen Verwendung oder der unbefugten Nutzung eines Zahlungsinstruments keine negativen finanziellen Folgen, wenn er den Vorfall unverzüglich TANTUM oder der von diesem benannten Stelle gemeldet hat, es sei denn, der Nutzer hat in betrügerischer Absicht gehandelt.

Wenn TANTUM keine geeigneten Verfahren gemäss Artikel 78 Absatz 1 Buchstaben c) und e) ZDG vorsieht, die es dem Zahlungsdienstleistungsnutzer ermöglichen, Mitteilungen im Sinne von Artikel 77 Buchstabe c) ZDG einzureichen, haftet der Nutzer nicht für die finanziellen Folgen, die sich aus der Nutzung dieses Zahlungsinstruments ergeben, es sei denn, der Nutzer hat in betrügerischer Absicht gehandelt.

2.6.7 Fehler, die bei der Ausführung einer vom Benutzer ausgelösten Zahlungsanweisung auftreten

Wird ein Zahlungsauftrag direkt vom Nutzer ausgelöst, haftet TANTUM unbeschadet der Ziffern 2.6.3, 2.6.11 (4) und 2.7 gegenüber dem Nutzer für die ordnungsgemässe Ausführung des Zahlungsvorgangs, es sei denn, TANTUM weist dem Zahler und gegebenenfalls der Bank oder dem anderen Zahlungsdienstleistungsanbieter des Zahlungsempfängers nach, dass die Bank oder der andere Zahlungsdienstleistungsanbieter des Zahlungsempfängers den Betrag des Zahlungsvorgangs gemäss Ziffer B2.2rechtzeitig erhalten hat. In diesem Fall haftet die Bank des Zahlungsempfängers oder ein anderer Zahlungsdienstleistungsanbieter gegenüber dem Zahlungsempfänger für die ordnungsgemässe Ausführung des Zahlungsvorgangs.

Hat TANTUM die fehlerhafte Ausführung zu vertreten, wird TANTUM den Betrag des nicht ausgeführten oder fehlerhaften Zahlungsvorgangs unverzüglich erstatten und das belastete Zahlungskonto des Nutzers wieder auf den Stand bringen, auf dem es sich ohne den fehlerhaften Zahlungsvorgang befunden hätte. Die Wertstellung der Gutschrift auf dem Zahlungskonto des Nutzers erfolgt spätestens an dem Tag, an dem der Betrag belastet wurde.

Im Falle eines nicht oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs, bei dem der Zahlungsauftrag durch den Nutzer ausgelöst wurde, wird TANTUM – ungeachtet der in dieser Bestimmung festgelegten Haftung und auf Anfrage – unverzüglich Anstrengungen unternehmen, um den Zahlungsvorgang zurückzuverfolgen und den Nutzer über das Ergebnis zu informieren. Dies erfolgt für den Nutzer kostenlos.

2.6.8 Fehler, die bei der Ausführung eines vom Benutzer über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelösten Zahlungsauftrags auftreten

Wird eine Zahlungsanweisung von einem Nutzer über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst, erstattet TANTUM dem Nutzer den Betrag des nicht ausgeführten oder fehlerhaften Zahlungsvorgangs und bringt gegebenenfalls das belastete Zahlungskonto wieder auf den Stand, auf dem es sich befunden hätte, wenn der fehlerhafte Zahlungsvorgang nicht stattgefunden hätte.

2.6.9 Fehler bei der Ausführung einer vom Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsanweisung

Wird eine Zahlungsanweisung vom oder durch den Zahlungsempfänger ausgelöst, so haftet dessen Bank oder ein anderer Zahlungsdienstleistungsanbieter unbeschadet der Abschnitte B2.6.3, 2.6.11und 22.7gegenüber dem Zahlungsempfänger:

– für die korrekte Übermittlung der Zahlungsanweisung des Zahlers an TANTUM; und
– für die Abwicklung des Zahlungsvorgangs nach Massgabe seiner Verpflichtungen aus Abschnitt B2.3.

Im Falle eines nicht oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs, für den der Zahlungsdienstleistungsanbieter des Zahlungsempfängers nicht nach Abschnitt B2.6.9(1) haftet, haftet TANTUM gegenüber dem Zahler. In diesen Fällen wird TANTUM dem Zahler gegebenenfalls den Betrag des nicht oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs erstatten und das belastete Zahlungskonto wieder auf den Stand bringen, auf dem es sich ohne den fehlerhaften Zahlungsvorgang befunden hätte. Die Wertstellung der Gutschrift auf dem Zahlungskonto des Nutzers erfolgt spätestens an dem Tag, an dem der Betrag belastet wurde. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn TANTUM nachweist, dass der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers den Betrag des Zahlungsvorgangs erhalten hat, auch wenn sich die Ausführung des Zahlungsvorgangs geringfügig verzögert.

TANTUM haftet gegenüber den Nutzern für alle von ihr zu vertretenden Kosten und für alle Zinsen, die dem Nutzer infolge einer nicht erfolgten oder fehlerhaften, einschliesslich verspäteten, Ausführung des Zahlungsvorgangs entstehen.

2.6.10 Fehlerhafte Ausführung von Zahlungseingängen

TANTUM stellt sicher, dass der Betrag des Zahlungsvorgangs dem Nutzer unmittelbar nach Gutschrift auf dem Zahlungskonto bei TANTUM zur Verfügung steht. Im Falle einer verzögerten Übermittlung des Zahlungsauftrags durch den Zahlungsdienstleister des Zahlers oder im Falle einer verzögerten Bearbeitung durch TANTUM erfolgt die Wertstellung des Betrags auf dem Zahlungskonto des Nutzers spätestens an dem Tag, an dem der Betrag bei ordnungsgemässer Ausführung der Transaktion wertgestellt worden wäre. Darüber hinaus haftet TANTUM gegenüber dem Nutzer für die Abwicklung des Zahlungsvorgangs gemäss seinen gesetzlichen Verpflichtungen.

2.6.11 Falsche eindeutige Kennung

Wird ein Zahlungsauftrag in Übereinstimmung mit der eindeutigen Kennung ausgeführt, so gilt der Zahlungsauftrag in Bezug auf den durch die eindeutige Kennung angegebenen Zahlungsempfänger als korrekt ausgeführt.

TANTUM behält sich das Recht vor, eingehende Zahlungen entweder aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder nach eigenem Ermessen daraufhin zu überprüfen, ob die eindeutige Kennung mit dem Namen und der Adresse des Nutzers übereinstimmt, und den Zahlungsauftrag zurückzuweisen, wenn die Angaben nicht übereinstimmen. Wird der Zahlungsauftrag abgelehnt, ist TANTUM berechtigt, den Zahlungsdienstleister des Zahlers über die Nichtübereinstimmung der Angaben zu informieren.

TANTUM behält sich ausserdem das Recht vor, ausgehende Zahlungen entweder aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder nach eigenem Ermessen auf die Vollständigkeit der eindeutigen Kennung hin zu überprüfen und den Zahlungsauftrag zurückzuweisen, wenn die eindeutige Kennung nicht vollständig ist.

Ist die vom Zahlungsdienstleistungsnutzer angegebene eindeutige Kennung fehlerhaft, so haftet TANTUM gemäss den Ziffern B2.6.7, 2.6.9und 2.6.10nicht für die fehlerhafte Ausführung oder Nichtausführung des Zahlungsvorgangs. Wenn der Zahlungsdienstleistungsnutzer zusätzlich zu den in Abschnitt B1.4.2genannten Informationen Angaben macht, haftet TANTUM nur für die Ausführung von Zahlungsvorgängen in Übereinstimmung mit dem vom Zahlungsdienstleistungsnutzer angegebenen eindeutigen Kennung.

2.6.12 Rückforderung von Zahlungen, die fälschlicherweise unter Verwendung der falschen eindeutigen Kennung getätigt wurden

Wenn der Nutzer irrtümlich einen Zahlungsauftrag mit der falschen eindeutigen Kennung gesendet hat, wird TANTUM angemessene Anstrengungen unternehmen, um die mit dem Zahlungsvorgang verbundenen Geldbeträge wiederzuerlangen. Sollte die Einziehung des Geldbetrages nicht möglich sein, wird TANTUM dem Nutzer auf schriftliche Anfrage alle ihr zur Verfügung stehenden und für den Nutzer relevanten Informationen zur Verfügung stellen, damit der Nutzer einen Rechtsanspruch auf Rückforderung des Geldbetrages geltend machen kann. TANTUM kann dem Nutzer die Kosten für die Einziehung in Rechnung stellen.

Hat der Nutzer irrtümlich einen Zahlungsauftrag unter Verwendung einer falschen eindeutigen Kennung erteilt, haftet TANTUM gemäss den Ziffern B2.6.7, 2.6.9und 2.6.10nicht für die fehlerhafte Ausführung oder Nichtausführung des Zahlungsvorgangs.

2.6.13 Zusätzlicher finanzieller Ausgleich

Weitere Ansprüche können sich aus gesetzlichen oder besonderen vertraglichen Bestimmungen ergeben.

2.7 Ausschluss der Haftung

Eine Haftung im Zusammenhang mit der Autorisierung und Ausführung von Zahlungsvorgängen ist ausgeschlossen, wenn aussergewöhnliche und unvorhersehbare Umstände vorliegen, auf die die Partei, die sich auf diese Umstände beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz aller Bemühungen nicht hätten vermieden werden können, oder wenn ein Zahlungsdienstleistungsanbieter aufgrund besonderer gesetzlicher Verpflichtungen nicht in der Lage war, seinen Verpflichtungen nach dem ZDG nachzukommen.

2.8 Erstattungen für Zahlungsvorgänge, die von einem oder über einen Zahlungsempfänger ausgelöst wurden

Der Nutzer hat Anspruch auf Erstattung des vollen Betrags eines autorisierten Zahlungsvorgangs, der von einem oder über einen Zahlungsempfänger ausgelöst wurde und bereits ausgeführt wurde, durch TANTUM, wenn:

a. bei der Autorisierung nicht der genaue Betrag des Zahlungsvorgangs angegeben wurde und

b. der Betrag des Zahlungsvorgangs den Betrag übersteigt, den der Nutzer unter Berücksichtigung seines bisherigen Ausgabeverhaltens, der Bedingungen des Rahmenvertrags und der jeweiligen Umstände des Einzelfalls vernünftigerweise hätte erwarten können.

Auf Verlangen von TANTUM trägt der Nutzer die Beweislast für das Vorliegen dieser Voraussetzungen. Die Wertstellung der Rückerstattung auf dem Zahlungskonto des Nutzers erfolgt spätestens an dem Tag, an dem der Betrag abgebucht wurde.

Im Falle von Lastschriften hat der Nutzer ebenfalls ein uneingeschränktes Recht auf Erstattung. Innerhalb von 10 Geschäftstagen nach Erhalt eines Erstattungsantrags erstattet TANTUM dem Nutzer entweder den vollen Betrag des Zahlungsvorgangs oder teilt dem Zahler eine Begründung für die Ablehnung der Erstattung mit und nennt die Stellen, an die sich der Nutzer gemäss Abschnitt B1.12wenden kann, wenn er die angegebenen Gründe nicht akzeptiert.

Bei der Beurteilung des bisherigen Ausgabeverhaltens des Nutzers gemäss Abschnitt B2.8(1) betwaige Einwände des Nutzers gegen eine Währungsumrechnung unberücksichtigt, wenn TANTUM den mit dem Nutzer vereinbarten Referenzwechselkurs gemäss Art. 56 Abs. 1 lit. b) Nr. 3 ZDG als Basis für den Zahlungsvorgang zugrunde gelegt hat.

Der Nutzer hat kein Recht auf Rückerstattung in Fällen, in denen er seine Zustimmung zur Ausführung einer Zahlungstransaktion direkt an TANTUM gegeben hat und die Informationen über die künftige Zahlungstransaktion dem Nutzer mindestens vier Wochen vor dem Fälligkeitstermin von TANTUM oder dem Zahlungsempfänger in vereinbarter Weise zur Verfügung gestellt wurden.

Die Nutzer müssen die Erstattung des vollen Betrags eines autorisierten Zahlungsvorgangs, der von einem oder über einen Zahlungsempfänger ausgelöst wurde, innerhalb von acht Wochen ab dem Datum der Belastung ihres Zahlungskontos beantragen.

Wenn ein Nutzer etwas von einem Händler kauft, der TantumPay akzeptiert, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung. Mit der TantumPay-Rückbuchungsfunktion (Chargeback) haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf die Erstattung des vollen Kaufpreises des Artikels und der ursprünglichen Versandkosten, die Sie bezahlt haben. Ihr Antrag wird an den Händler gesendet, der den Antrag annehmen oder ablehnen kann. Wird der Antrag angenommen, erfolgt die Rückerstattung durch den Händler an den Nutzer. Wenn der Händler den Antrag ablehnt, entscheidet TantumPay nach eigenem Ermessen, ob Ihre Forderung für eine Rückerstattung in Frage kommt. TantumPays ursprüngliche Entscheidung gilt als endgültig, aber Sie können bei TantumPay einen Einspruch gegen die Entscheidung einlegen, wenn Sie über neue Informationen verfügen, die zum Zeitpunkt der ursprünglichen Entscheidung nicht verfügbar waren, oder wenn Sie glauben, dass es einen Fehler im Entscheidungsprozess gab.

WICHTIG: Es kann sein, dass Sie verpflichtet sind, den Artikel an den Händler oder eine andere von uns angegebene Partei als Teil der Abwicklung Ihres Anspruchs zurückzusenden.

TantumPays Chargeback-Verwaltung kann angewendet werden, wenn Sie diese spezifischen Probleme mit einer Transaktion haben:

• Sie haben Ihren Artikel von einem Verkäufer nicht erhalten (eine sogenannte “Item Not Received” Beschwerde), oder
• Sie haben einen Artikel oder eine Dienstleistung erhalten, aber der Artikel oder die Dienstleistung entspricht nicht dem, was Sie bestellt haben (ein so genannter “Significantly Not as Described” Anspruch).

Wenn der Händler den Nachweis erbringt, dass er die Waren an den Nutzer geliefert hat, kann Tantum zugunsten des Händlers entscheiden, auch wenn der Nutzer behauptet, die Waren nicht erhalten zu haben.

3 VALIDITÄT

Diese Allgemeinen Bestimmungen für Zahlungsdienste treten am 01.09.2021 in Kraft.

C. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR ELEKTRONISCHE ZAHLUNGSDIENSTE (TANTUMPAY)

Das TANTUM-Konto und die TANTUM-App, die von TANTUM zur Verfügung gestellt werden, ermöglichen dem Nutzer den Zugriff auf Informationen zu seinem Konto und die Erteilung von Zahlungsanweisungen.

Diese Allgemeinen Bestimmungen für elektronische Zahlungsdienste (TANTUMPAY) ergänzen und bilden einen integralen Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der TANTUM-Dienste und sind daher auch integraler Bestandteil der Bedingungen und der darin verwendeten Definitionen, sofern in diesem Abschnitt Cnicht anders definiert.

1 Angebot an Dienstleistungen

Das TANTUM-Konto ermöglicht den Nutzern über die TANTUM-App den Zugriff auf Finanzdaten zu autorisierten Konten und die Erteilung von Zahlungsaufträgen zu diesen autorisierten Konten über das Internet unter Verwendung spezieller Identifizierungsangaben (zusammenfassend “elektronische Zahlungsdienste”).

Der TANTUM-Account ist in deutscher und/oder englischer Sprache verfügbar und enthält die folgenden Tools:
– Abruf von Informationen über das aktuelle Portfolio;
– Abfrage der Kontobewegungen;
– Zahlungsanweisungen über die Zahlungsschnittstelle;
– das elektronische Postfach für die Übermittlung von Nachrichten und den Zugang zu elektronischen Dokumenten (für die letzten fünf Jahre).

Der TANTUM-Account ist im Prinzip 24 Stunden am Tag verfügbar. Ausserhalb der Geschäftszeiten kann TANTUM keinen Systemsupport leisten. TANTUM behält sich das Recht vor, die von ihr angebotenen Dienstleistungen zu ändern.

2 Zugang zu elektronischen Zahlungsdiensten

Bei der Nutzung der Anwendung über das Internet ist der Zugang zu den elektronischen Zahlungsdiensten für jeden möglich, der durch Eingabe der Identifikationsdaten autorisiert wurde. Diese Identifikationsdaten sind (starke Authentifizierung):

a) Nutzername
b) Passwort
c) Zwei-Faktoren-Authentifizierung: Mobiltelefon (Besitz) und PIN (persönliches Wissen)

TANTUM kann zusätzliche Identifikationsmerkmale festlegen, die es akzeptiert.
3 Befugnis zur Nutzung

3.1 Umfang

Der Nutzer kann Informationen abrufen (nur lesen) und/oder Zahlungsaufträge erteilen. Nur Personen mit Einzel- oder Kollektivzeichnungsberechtigung für das jeweilige Konto können zur Ausführung von Zahlungstransaktionen berechtigt sein.

3.2 Kosten

Die Entgelte für die Nutzung der vom TANTUM-Konto angebotenen Leistungen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Fassung der Entgeltordnung gemäss Anlage 2.

4 Identifizierung

Jede Person, die gemäss Abschnitt C2autorisiert wurde, wird von TANTUM als berechtigt angesehen, die elektronischen Zahlungsdienste zu nutzen. Folglich kann TANTUM die Anfrage oder den Zahlungsauftrag einer gemäss Abschnitt C2autorisierten Person als zweifelsfrei vom Nutzer autorisiert betrachten. Alle Anweisungen und Aufträge, die auf einer korrekten Identifizierung beruhen, gelten als vom Nutzer erteilt oder zumindest autorisiert. Diese Weisungen und Aufträge sind für den Nutzer rechtsverbindlich. Der Widerruf einer Verwaltungsvollmacht oder einer Zeichnungsberechtigung hat den sofortigen Entzug der Berechtigung zur Nutzung der elektronischen Zahlungsdienste zur Folge.

5 Sorgfaltspflichten des Nutzers

Der Nutzer muss angemessene Massnahmen ergreifen, um den Missbrauch des TantumPay-Kontos zu verhindern und zu unterbinden. Der Nutzer muss alle Geräte, Gegenstände, IDs, Passwörter und persönlichen Identifikationsnummern/Codes, die für den Zugang zum TantumPay-Konto verwendet werden, angemessen sichern und kontrollieren.

Der Nutzer darf sein Account-Passwort nicht an Dritte weitergeben. Besteht der begründete Verdacht, dass unbefugte Dritte Kenntnis von dem Passwort oder der Identifikationsdaten haben, hat der Nutzer das Passwort unverzüglich zu ändern und die Sperrung des Tantum-Accounts zu veranlassen. Zur Sperrung des Tantum-Accounts hat der Nutzer Tantum unverzüglich über den Tantum-Support zu informieren.

Der Nutzer haftet für alle Folgen, die sich aus der Nutzung, einschliesslich der missbräuchlichen Nutzung, seiner Identifikationsdaten ergeben.

6 Ausführung von Anweisungen

Grundsätzlich stehen die elektronischen Zahlungsdienste über das TANTUM-Konto 24 Stunden am Tag zur Verfügung, und zwar an jedem Tag. TANTUM kann jedoch keinen unbegrenzten Zugang zum System gewährleisten. Die Erteilung von Zahlungsaufträgen erfolgt unter Verwendung des TANTUM-Kontos über die TANTUM-App auf der entsprechenden Zahlungsmaske eines Händlers. Bei Einzelzeichnungsberechtigung erfolgt die Auftragserteilung durch Ausfüllen der Eingabemaske und Übermittlung der entsprechenden Angaben an TANTUM im TANTUM-Konto über die TANTUM-App. Bei kollektiver Zeichnungsberechtigung erfolgt die Auftragserteilung durch Unterzeichnung durch Kollektivunterzeichner und Übermittlung der jeweiligen Angaben an TANTUM im TANTUM-Konto über die TANTUM-App. Der Nutzer ist verpflichtet, die eingetragenen Angaben auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Plausibilität zu prüfen. Das Risiko eines Fehlschlages oder einer Rückbuchung aufgrund einer falschen/unvollständigen Zahlungsanweisung trägt der Nutzer.

Die Bearbeitung von Zahlungsaufträgen erfolgt durch TANTUM im Rahmen der vorliegenden Bedingungen. TANTUM behält sich zudem das Recht vor, Zahlungsaufträge ohne ausreichende Deckung auf dem TANTUM-Konto abzulehnen.

Zahlungsanweisungen können nur durch die Nutzung der elektronischen Zahlungsdienste über das TANTUM-Konto erteilt werden. An TANTUM übermittelte Nachrichten dürfen keine Zahlungsanweisungen enthalten. TANTUM haftet nicht für derartige Anweisungen.

7 Zugangssperre

Der Nutzer kann die Sperrung des Zugangs zu elektronischen Zahlungsdiensten veranlassen. TANTUM kann nur aufgefordert werden, die Sperrung während der üblichen Geschäftszeiten zu veranlassen. Zur Entsperrung der Anwendung ist ein schriftlicher Antrag im Namen des Nutzers erforderlich.

Der Zugang zu den elektronischen Zahlungsdiensten wird automatisch gesperrt, wenn das Passwort dreimal falsch eingegeben wurde.

TANTUM ist ihrerseits berechtigt, den Zugang des Nutzers zu einzelnen oder allen elektronischen Zahlungsdiensten jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne vorherige Ankündigung zu sperren, wenn sie dies aus sachlichen Gründen für angemessen hält.

8 Ausschluss der Haftung von TANTUM

TANTUM haftet nicht für Verluste oder Schäden, die sich aus der Nutzung der für die elektronischen Zahlungsdienste bereitgestellten Infrastruktur ergeben. Die Haftung von TANTUM ist insbesondere für mittelbare und Folgeschäden ausgeschlossen.

TANTUM übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Daten, die sie übermittelt oder die ihr auf elektronischem Wege zugeleitet werden. Insbesondere Abrechnungsdaten gelten als vorläufig und unverbindlich. Mit Ausnahme von Angeboten, die als solche gekennzeichnet sind, stellen die übermittelten Daten kein verbindliches Angebot dar.

TANTUM garantiert nicht, dass die elektronischen Zahlungsdienste über das TANTUM-Konto mit allen Programmen und Softwarekombinationen des Nutzers einwandfrei funktionieren.

Die elektronischen Zahlungsdienste und alle anderen internetbasierten Dienste werden über das/die offene(n) Internet-Netzwerkprotokoll(e) bereitgestellt. TANTUM schliesst die Haftung für Verluste oder Schäden aus, die sich aus der Nutzung des Internets ergeben. TANTUM haftet insbesondere nicht für Verluste oder Schäden, die dem Nutzer durch Übermittlungsfehler, technische Mängel, Störungen, rechtswidrige Eingriffe in Einrichtungen des Netzes, Überlastung des Netzes, mutwillige Verweigerung/Überlastung des elektronischen Zugangs durch Dritte, Störungen des Internets, Unterbrechungen und sonstige Unzulänglichkeiten seitens des Netzbetreibers entstehen.

TANTUM übernimmt keine Verantwortung für das Endgerät des Nutzers.

TANTUM haftet nicht für die Folgen von Störungen und Unterbrechungen des Betriebs der elektronischen Zahlungsdienste (z.B. durch technische Systemausfälle oder rechtswidrige Eingriffe in das System).

Werden Sicherheitsrisiken festgestellt, behält sich TANTUM das Recht vor, die elektronischen Zahlungsdienste zum Schutz des Nutzers jederzeit zu unterbrechen, bis die Risiken beseitigt sind. TANTUM übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die durch solche Unterbrechungen entstehen können.

TANTUM haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer durch die Nichteinhaltung vertraglicher Verpflichtungen entstehen, sowie für indirekte und Folgeschäden, wie z.B. entgangene Gewinnchancen oder Ansprüche Dritter.

Sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens TANTUM vorliegt, stellt der Nutzer TANTUM und seine Mitarbeiter von jeglicher Haftung für Verluste oder Schäden frei, die bei der Ausübung ihrer Pflichten entstehen.

Die Nutzer haften für Schäden, die durch eine unsachgemässe und/oder unrechtmässige Nutzung der elektronischen Zahlungsdienste verursacht werden.

9 Geheimhaltungsverpflichtungen

TANTUM unterliegt im Hinblick auf ihre Online-Dienste ebenfalls den gesetzlichen Geheimhaltungspflichten nach dem ZDG. Sie ist daher verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die das Vertragsverhältnis mit dem Nutzer betreffen, strengstes Stillschweigen zu bewahren, auch wenn das Vertragsverhältnis mit dem Nutzer beendet wurde.

Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass bei der Nutzung von elektronischen Zahlungsdiensten die Kundendaten nach dem Stand der Technik verschlüsselt über ein öffentliches Netz (Internet) transportiert werden. Die einzelnen Datenpakete werden zwar verschlüsselt versandt, Absender und Empfänger bleiben jedoch unverschlüsselt. Diese Angaben können auch von Dritten eingesehen werden. Damit ist es für Dritte möglich, Rückschlüsse auf eine bestehende Vereinbarung zu ziehen.

Die liechtensteinischen gesetzlichen Geheimhaltungspflichten nach dem ZDG gelten nur für Daten im Fürstentum Liechtenstein. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Datenübermittlung via Internet unkontrollierbar, öffentlich und grenzüberschreitend ist, auch wenn der Nutzer seinen Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein hat. Obwohl die Datenübermittlung über elektronische Zahlungsdienste nach dem Stand der Technik verschlüsselt erfolgt, kann TANTUM nicht garantieren, dass die Geheimhaltungspflichten in jedem Fall eingehalten werden.

10 Sicherheit

Obwohl TANTUM die bestmöglichen Vorkehrungen getroffen hat, um die höchsten Sicherheitsstandards einzuhalten, können weder TANTUM noch der Nutzer absolute Sicherheit garantieren. Das Endgerät des Nutzers ist zwar Teil des Systems, liegt aber ausserhalb der Kontrolle von TANTUM und kann zu einer Schwachstelle des Systems werden. Daher kann TANTUM insbesondere für das Endgerät des Nutzers keine Verantwortung übernehmen.

Der Nutzer akzeptiert ausdrücklich, dass die Nutzung des Internets und/oder eines elektronischen Geräts mit erhöhten Risiken verbunden sein kann.

11 Risiken im Zusammenhang mit ausländischen Rechtsvorschriften

Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass durch die Nutzung der elektronischen Zahlungsdienste aus dem Ausland möglicherweise ausländische Rechtsvorschriften verletzt werden können. Insbesondere können Import- und Exportbeschränkungen für die Verschlüsselungsalgorithmen bestehen, die bei der Nutzung dieser Anwendungen (ausserhalb Liechtensteins und des EWR) verletzt werden können. Der Nutzer ist verpflichtet, sich hierüber zu informieren; die damit verbundenen Risiken trägt der Nutzer. TANTUM schliesst jegliche Haftung für die Verletzung von ausländischem Recht (ausserhalb Liechtensteins und des EWR) sowie von Import- und Exportbedingungen für Verschlüsselungsalgorithmen und Bedingungen bei der Nutzung der elektronischen Zahlungsdienste durch den Nutzer aus.

12 Stornierung oder Beendigung der elektronischen Zahlungsdienste

Bei einem Verstoss gegen die Bedingungen behält sich TANTUM das Recht vor, den Zugang des Nutzers zu den elektronischen Zahlungsdiensten oder anderen Diensten mit sofortiger Wirkung zu sperren. Der Nutzer kann jederzeit erklären, dass er die elektronischen Zahlungsdienste nicht mehr nutzen wird. Mit der Schliessung des TANTUM-Kontos eines Nutzers entzieht TANTUM die Berechtigung zur Nutzung elektronischer Zahlungsdienste ganz oder teilweise. Die Schliessung des TANTUM-Kontos hat die teilweise oder vollständige Beendigung der elektronischen Zahlungsdienste zur Folge.

13 Gesetzliche Regelungen vorbehalten

Bestehende oder künftige gesetzliche Bestimmungen, die den Betrieb oder die Nutzung des Internets und/oder die Ausführung von Dienstleistungen über das Internet regeln, bleiben vorbehalten und gelten ab ihrem Inkrafttreten auch für die vorliegenden elektronischen Zahlungsdienste.

D. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ÜBER DIE AUSGABE UND DEN RÜCKTAUSCH VON E-GELD

1 Definitionen

Diese Allgemeinen Bestimmungen zur Ausgabe und Rücknahme von E-Geld ergänzen und bilden einen integralen Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der TANTUM-Dienste und sind daher auch integraler Bestandteil der Bedingungen und der darin verwendeten Definitionen, sofern in diesem Abschnitt Dnicht anders definiert.

2 Hinterlegung von Geldern und Ausgabe von E-Geld

Alle Geldwerte, die auf dem TANTUM-Konto gehalten werden, gelten als Elektronisches Geld, das von TANTUM ausgegeben wird, nachdem der Nutzer Geld (akzeptierte Vermögenswerte) auf das TANTUM-Konto überwiesen hat. Nach einer Einzahlung des Nutzers oder einer Geldüberweisung auf das TANTUM-Konto und nachdem TANTUM das Geld erhalten hat, schreibt TANTUM es dem Tantum-Konto gut und gibt gleichzeitig Elektronisches Geld im Nominalwert des erhaltenen Geldbetrages aus. Das Elektronische Geld wird auf dem TANTUM-Konto zugunsten des Nutzers gutgeschrieben und gehalten.

Die spezifische Methode der Einzahlung oder Überweisung von Geldern wird vom Nutzer im TANTUM-Konto oder in der TANTUM-App ausgewählt, indem er eine bestimmte Funktion auswählt, die Anweisungen zur Einzahlung von Geld auf das TANTUM-Konto enthält.

Elektronisches Geld, das auf dem TANTUM-Konto gehalten wird, ist keine Einlage im Sinne eines den Bankinstituten vorbehaltenen Einlagengeschäfts gemäss dem liechtensteinischen Bankengesetz und TANTUM zahlt unter keinen Umständen Zinsen für das auf dem Konto des Nutzers gehaltene Elektronische Geld und TANTUM gewährt keine anderen Vorteile im Zusammenhang mit dem Zeitraum, in dem das Elektronische Geld gespeichert ist.

Das Bankkonto des Absenders oder eine andere Zahlungsmethode für die Einzahlung von Geldern auf das TANTUM-Konto muss von demselben Benutzer / auf denselben Namen des Benutzers geführt werden, der das TANTUM-Konto besitzt, das die Einzahlung erhält.

3 Rücktausch von Geldern / E-Geld

Auf dem Konto befindliches elektronisches Geld wird auf Wunsch des Nutzers jederzeit zum Nennwert des erhaltenen Geldbetrags eingelöst, es sei denn, TANTUM und der Nutzer haben etwas anderes vereinbart.

Wenn E-Geld vor Ablauf dieser Bedingungen zurückgegeben werden soll, kann der Nutzer die Rückgabe eines Teils oder des gesamten Geldwerts des E-Geldes verlangen.

Der Nutzer stellt einen Antrag auf Rücktausch von E-Geld, indem er einen Zahlungsauftrag zur Überweisung von E-Geld vom TANTUM-Konto auf ein anderes, vom Nutzer angegebenes, nicht von TANTUM geführtes Konto erstellt.

Die Rückzahlung von E-Geld ist nur auf das ursprüngliche Zahlungskonto oder ein verifiziertes Bankkonto im Namen des Nutzers zulässig. Aus Gründen der AML und der Sorgfaltspflichten ist es verboten, Gelder auf ein anderes Zahlungskonto oder ein Bankkonto eines Dritten zurückzuzahlen.

4 Gebühren für die Einzahlung von Geldern und den Rücktausch von Geldern

Es gelten keine besonderen Bedingungen für die Einzahlung oder Rücknahme von elektronischem Geld, die sich von den Standardbedingungen für Überweisungen und andere Zahlungsvorgänge auf dem Konto des Nutzers unterscheiden würden. Der Betrag des eingezahlten, eingelösten oder überwiesenen Elektronischen Geldes wird vom Nutzer gewählt.

Es wird keine zusätzliche Gebühr für die Einzahlung oder Rücknahme von E-Geld erhoben. Bei der Einlösung von E-Geld zahlt der Nutzer die übliche Gebühr für eine Überweisung oder Abhebung, die von der vom Nutzer gewählten Methode der Überweisung oder Abhebung von E-Geld abhängt. Es werden die üblichen Gebühren für Überweisungen oder Abhebungen berechnet.

Diese Gebühren sind in der Gebührenordnung von TANTUM in Anhang 2 aufgeführt.

5 Beendigung und Löschung des TANTUM-Kontos

Unter der Voraussetzung, dass der Nutzer diese Bedingungen kündigt und den Antrag stellt, sein Konto zu schliessen und das TANTUM-Konto des Nutzers aus dem TANTUM-System zu löschen, oder dass TANTUM die Erbringung der Dienstleistungen von TANTUM für den Nutzer beendet und das TANTUM-Konto des Nutzers aus dem TANTUM-System in den in diesen Bedingungen genannten Fällen löscht, wird das auf dem TANTUM-Konto befindliche Elektronische Geld auf das ursprüngliche Zahlungskonto oder ein verifiziertes Bankkonto im Namen des Nutzers überwiesen. TANTUM hat das Recht, von dem eingelösten Betrag die Beträge der Gebühren und Kosten abzuziehen, die TANTUM für die von TANTUM erbrachten Dienstleistungen entstanden sind (Preise für die von TANTUM erbrachten Dienstleistungen und Kosten, die vom Nutzer nicht bezahlt wurden, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Schadensersatz und Verzugszinsen, die TANTUM aufgrund eines vom Nutzer begangenen Verstosses gegen die vorliegenden Bedingungen entstanden sind und die von Finanzinstituten und (oder) anderen zuständigen Behörden des Staates auferlegt wurden. Im Falle eines Rechtsstreits zwischen TANTUM und dem Nutzer hat TANTUM das Recht, das strittige Geld zurückzuhalten oder das strittige Geld bei den liechtensteinischen Gerichten zu hinterlegen, bis der Rechtsstreit beigelegt ist.

Falls TANTUM das Geld aus Gründen, die TANTUM nicht zu vertreten hat, nicht an den Nutzer auszahlen kann (z.B. wenn ein anderes vom Nutzer angegebenes Konto, auf das das Geld überwiesen werden soll, geschlossen ist, wenn technische Probleme beim Zahlungsdienstleister auftreten, wenn der Nutzer ein anderes Konto hat, usw.), wird der Nutzer unverzüglich darüber informiert. Der Nutzer ist verpflichtet, unverzüglich ein anderes Konto anzugeben oder zusätzliche Informationen zu liefern, die für die Einlösung des Geldes erforderlich sind.

6 Limiten

Alle Limiten in Bezug auf die Einzahlung von Geldern, den Kontostand und den Rücktausch sind in den TANTUM-Limiten, wie in Anhang 3 dargelegt, aufgeführt.

E. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE IDENTITÄTSPRÜFUNG (TANTUMIDENT)

1 Allgemeine Bestimmungen und Definitionen

Diese Allgemeinen Bestimmungen für die Ausstellung einer Identifikationsprüfung (TANTUMIDENT) ergänzen und bilden einen integralen Bestandteil dieser Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung der TANTUM-Dienste und sind daher auch ein integraler Bestandteil der Bedingungen und der darin verwendeten Definitionen, sofern in diesem Abschnitt Enicht anders definiert.

Tantum bietet die Identifikationsprüfung von natürlichen Personen und die Bestätigung von Identifikationsmerkmalen natürlicher Personen für juristische Personen an.

TANTUMIDENT ist ein Verfahren, das über eine mobile Anwendung, innerhalb der TANTUM App, mit integrierter Video- und Fotofunktion zur Personenidentifikation genutzt werden kann.

Etwaige Zahlungsdienste werden zu einem späteren Zeitpunkt von TANTUM zur Verfügung gestellt und in Form eines Updates aktiviert. Der Zugriff auf TANTUMIDENT ist möglich, bevor Zahlungsdienste initiiert oder anderweitig abgewickelt werden (vgl. die einleitende aufschiebende Bedingung in den allgemeinen Bestimmungen dieser Bedingungen).

2 Gegenstand des TANTUMIDENT-Verfahrens

Die TANTUMIDENT-Verfahren wird verwendet, um das TANTUM-Konto zu registrieren.

Die Identität eines Nutzers kann gegenüber einem Tantum angeschlossenen Händler, z.B. einer Bank, einer Versicherung oder einem Signaturanbieter über das TANTUM-Konto bestätigt werden. Ein solcher Akzeptanzpartner ist ein von TANTUM verifizierter Händler, der ebenfalls den Identifikationsdienst von Tantum nutzt.

TANTUM agiert als unabhängiger Dienstleister für die Erbringung von Identifizierungsdienstleistungen.

Im TANTUMIDENT-Verfahren werden die sich aus der Personenidentifikation ergebenden Daten von TANTUM zu Dokumentations- und Nachweiszwecken, zur erneuten Nutzung über den TANTUMIDENT-Account und zur Aufdeckung eines späteren Identitätsdiebstahls gespeichert.

Sobald die Echtheit der identifizierten und geprüften Identifikationsmerkmale feststeht, wird TANTUM diese dem jeweiligen Akzeptanzpartner auf Anfrage zur Verfügung stellen, sofern der Nutzer zuvor seine Zustimmung erteilt hat.

Nur ein Referenzzeiger wird sicher elektronisch übermittelt. Der Partner kann Funktionen über die API anfordern.

Die Bestätigung von Identifizierungsleistungen durch TANTUM, die gegenüber einem Akzeptanzpartner erbracht wurden, ist für einen Nutzer über die TANTUM-App / das TANTUM-Konto sichtbar.

TANTUM kann jeden Vorgang/Schritt/Aufgabe im Zusammenhang mit TANTUMIDENT an Dritte auslagern oder delegieren.

3 Voraussetzungen und Pflichten des Benutzers für TANTUMIDENT

Die Voraussetzungen und Pflichten eines Nutzers bei der Nutzung von TANTUMIDENT sind wie folgt:

● Der Nutzer muss die neueste Version der TANTUM-App auf seinem Endgerät installiert haben;
● Das kompatible Endgerät muss mit einer Kamera ausgestattet sein;
● Das Endgerät muss über eine aktive Internetverbindung verfügen;
● Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, sicherzustellen, dass sein Gerät über die entsprechenden Leistungsmerkmale verfügt, um die TANTUM-App nutzen und den Identifizierungsprozess durchlaufen zu können;
● Die Erbringung des Identifizierungsdienstes erfordert auch die vorherige Registrierung und/oder Anmeldung des Nutzers in der TANTUM-App;
● Pro Nutzer ist nur eine Registrierung zulässig;
● Für die Registrierung füllt der Nutzer alle geforderten Informationen innerhalb der TANTUM-App aus. TANTUM kann weitere Informationen abfragen. Der Nutzer erhält im TANTUM-Konto die Möglichkeit, seine Angaben zu überprüfen und etwaige Eingabefehler zu korrigieren;
● Es ist die Pflicht des Nutzers, alle Informationen auf dem neuesten Stand zu halten. Der Identifikationsprozess ist für die Registrierung des Nutzers erforderlich;
● Jedem TANTUM-Konto wird eine individuelle Identifikationsnummer zugewiesen;
● Die Nutzung und der Zugriff auf das TANTUM-Konto (und damit auf die Protokolle der erstellten persönlichen Identifikationen) kann mittels PIN, Touch-ID oder Face-ID auf dem Endgerät des Nutzers erfolgen;
● TANTUM ist berechtigt, den TANTUM-Account zu sperren, wenn der Nutzer schuldhaft und schwerwiegend gegen die Bestimmungen dieser Bedingungen oder gegen gesetzliche Vorschriften verstösst, bis der Sachverhalt geklärt ist. In diesen Fällen steht Tantum auch ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu. TANTUM behält sich das Recht vor, bei strafrechtlichen Verstössen eines Nutzers Strafanzeige zu erstatten;
● Der Nutzer erhält von TANTUM eine SMS mit einem Verifizierungscode, um das TANTUM-Konto mit dem Endgerät des Nutzers zu verknüpfen. Diesen Verifizierungscode muss der Nutzer in der TANTUM-App eingeben;
● Der Nutzer erhält eine E-Mail von TANTUM mit einem Verifizierungslink, um das TANTUM-Konto mit der E-Mail-Adresse des Nutzers zu verknüpfen;
● Der Nutzer ist verpflichtet, die ihm von TANTUM zur Verfügung gestellten Daten (z.B. Transaktionsnummer und TAN) sowie die ihm ggf. übermittelte Transaktionsnummer geheim zu halten und vor der Nutzung durch unbefugte Dritte, insbesondere Minderjährige, zu schützen. Dem Nutzer ist es untersagt, die Daten und die Transaktionsnummer offen zu legen und das Nutzerkonto an Dritte weiterzugeben. Der Nutzer ist verpflichtet, TANTUM unverzüglich zu informieren, wenn er den Verdacht einer unbefugten Nutzung seiner Daten oder der Transaktionsnummer oder der Daten zur Nutzerzuordnung hat. Der Nutzer stellt TANTUM von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen TANTUM wegen der unbefugten Nutzung der Zugangsdaten oder der Transaktionsnummer des Nutzers geltend machen, es sei denn, der Nutzer hat die unbefugte Nutzung durch Dritte nicht zu vertreten.

4 TantumIdent

Das TANTUMIDENT-Verfahren (Identifikation und Altersverifikation) ist Teil der Erstellung des TANTUM-Kontos eines Nutzers. Die Identifikation wird von der PXL Vision AG (8008 Zürich; Schweizer Handelsregister-Nr.: CH-020.3.044.369-2) im Auftrag von Tantum wie folgt durchgeführt:

Verfahren zur Identifizierung:

– Zur Durchführung des Identifizierungsverfahrens werden zunächst Bild- und Tonaufnahmen von der zu identifizierenden Person (Nutzer) und dem von ihr verwendeten Identifizierungsdokument gemacht;
– Dies geschieht über die Video- und Fotofunktion des Endgerätes des Nutzers (“Selbstbedienungsverfahren”);
– Das Ergebnis des Überprüfungsverfahrens wird dem Nutzer übermittelt;
– Die Verifizierung wird immer innerhalb der TANTUM App im Auftrag von TANTUM durchgeführt;
– Die während des Verifizierungsprozesses erhobenen Nutzerdaten werden an die TANTUM AG übermittelt, um den TANTUM-Account des Nutzers zu erstellen.
– Die Datenschutzbestimmungen der PXL Vision AG müssen innerhalb der TANTUM App akzeptiert werden. Die Datenschutzbestimmungen können unter folgendem Link eingesehen werden: https://pxl-vision.com/daego-privacy-policy/
– TANTUM speichert die im Rahmen des Identifizierungsdienstes erhobenen Nutzerdaten in einem Nutzerprofil. Die dort gespeicherten Nutzerdaten können für zukünftige Identitäts- und/oder Altersbestätigungen verwendet werden.

Verfahren zur Überprüfung und Bestätigung der Identität oder des Alters:

– Die Identitäts- und Altersprüfung kann nur von verifizierten Vertragspartnern von TANTUM durchgeführt werden;
– Zum Zwecke der Identifizierung und Altersverifikation erhebt TANTUM diejenigen Informationen und personenbezogenen Daten des Nutzers, die nach den jeweiligen Gesetzen geeignet und erforderlich sind, um die Identität und/oder das Alter des Nutzers zu überprüfen;
– Die Identität bzw. das Alter des jeweiligen Nutzers wird von TANTUM gegenüber einem Akzeptanzpartner lediglich durch Referenzmarker bestätigt, es werden keine personenbezogenen Daten des Nutzers übermittelt. Das TANTUMIDENT-Verfahren stellt sicher, dass die erhobenen Nutzerdaten und Informationen geeignet sind, die Identität und/oder das Alter des Nutzers zu bestätigen und dass alle weiteren Informationen, Kopien und Dokumente, die im Einzelfall aufgrund der Anforderungen des jeweiligen Partners oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zur Identifizierung oder Altersverifikation erforderlich sind, vollständig vorliegen;
– Um eine rechtskonforme Nutzung zu gewährleisten, wird ein sogenannter “Referenzmarker” übermittelt. Eine Übermittlung von Identitätsdaten an Akzeptanzpartner oder Dritte erfolgt nur aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder im Rahmen von Gerichtsverfahren;
– Die Bestätigung der Identität und/oder des Alters durch TANTUM gegenüber einem Akzeptanzpartner muss vom Nutzer innerhalb der TANTUM-App veranlasst werden und/oder mit ihm abgestimmt werden;
– Die vertragliche Leistung von TANTUMS in Bezug auf TANTUMIDENT besteht in der Identifizierungsleistung sowie der Überprüfung und Bestätigung der Identität und/oder des Alters des Nutzers gegenüber einem Akzeptanzpartner.

5 RÜCKTRITTSRECHT

Der Nutzer hat kein Widerrufsrecht bei Verträgen über Dienstleistungen, mit deren Ausführung gegenüber dem Verbraucher – wie im konkreten Fall – vereinbarungsgemäss innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss begonnen wird. TANTUM beginnt mit Zustimmung des Nutzers mit der Erbringung der Leistung unmittelbar nach Annahme des Angebots von TANTUM durch den Nutzer. Der Nutzer stimmt dem ausdrücklich zu, in dem Wissen, dass damit ein etwaiges Widerrufsrecht entfällt.

Wenn TANTUM mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen aus diesen Bedingungen begonnen hat, hat der Nutzer in jedem Fall den Betrag zu zahlen, der den erbrachten Leistungen entspricht.

6 Haftung

In keinem Fall haftet TANTUM Ihnen oder einer anderen Person gegenüber für irgendwelche Verluste, Haftungen, Schäden oder Kosten, die sich aus oder in Verbindung mit ergeben:

a. der Weigerung eines Partners, Ihr TANTUM-Konto oder die TANTUM-App zu nutzen, die Weigerung, eine Altersbestätigung zu autorisieren, oder die Annahme oder Einlösung einer Altersbestätigung durch einen Partner aus irgendeinem Grund;

b. Fehlfunktionen, Defekte oder Ausfälle von Endgeräten, die zur Verarbeitung von Identifikations- und Identitätsüberprüfungen und Altersbestätigungen oder zur Erleichterung der Nutzung der TANTUM-App oder des TANTUM-Kontos verwendet werden, oder von anderen Maschinen oder Autorisierungssystemen, unabhängig davon, ob diese im Besitz von anderen Personen als TANTUM sind oder von diesen betrieben werden, oder die Unfähigkeit eines Endgeräts, einer Maschine oder eines Systems, Daten genau, richtig oder rechtzeitig zu übertragen, zu verarbeiten oder zu speichern;

c. Ausfällen, Fehlfunktionen oder Unterbrechungen des Betriebs der betreffenden Softwaresysteme in Verbindung mit TANTUMIDENT aufgrund von Forks, Hacks, Angriffen, Cyberangriffen, DDoS-Angriffen, Bugs, Schwachstellen, Defekten, Fehlern in der Programmierung oder im Quellcode oder anderweitig, unabhängig davon, wann ein solcher Ausfall, eine solche Fehlfunktion, ein solcher Zusammenbruch oder eine solche Unterbrechung auftritt;

d. dem Zugang zu oder der Nutzung einer externen Anwendung oder eines externen Kontos durch eine Person;

e. jeglicher Schädigung Ihres Kredits, Charakters oder Ihrer Reputation in Verbindung mit Ihrer Nutzung der TANTUM App oder des TANTUM Kontos in Bezug auf TANTUMIDENT;

f. Ihrer Nichteinhaltung von Anweisungen, die Ihnen mit der TANTUM-App oder dem TANTUM-Konto in Bezug auf TANTUMIDENT gegeben wurden;

In jedem Fall haftet TANTUM weder Ihnen noch einer anderen Person gegenüber für Verluste, Haftungen, Schäden oder Kosten, die durch leichte Fahrlässigkeit von TANTUM verursacht wurden.

7 Verfügbarkeit des Identifizierungsdienstes

TANTUM ist bestrebt, den Identifizierungsdienst ohne Unterbrechung zur Verfügung zu stellen. TANTUM kann jedoch keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit des Identifizierungsdienstes übernehmen. Die Verfügbarkeit des Identifizierungsdienstes kann insbesondere dann kurzzeitig eingeschränkt sein, wenn dies im Hinblick auf die Sicherheit oder Integrität der Server, die Durchführung technischer Reparatur- oder Wartungsarbeiten erforderlich ist.
F. ANHANG 1

LISTE DER AKZEPTIERTEN VERMÖGENSWERTE

Bitte beachten Sie, dass die Liste der akzeptierten Vermögenswerte von Zeit zu Zeit von TANTUM nach eigenem und freiem Ermessen geändert werden kann, und dass TANTUM Ihnen jede derartige Änderung im Voraus mit einer angemessenen Ankündigung (schriftlich oder in einer anderen Form oder Weise) mitteilen wird.

Aktuelle Version der akzeptierten Vermögenswerte:
– EURO

G. ANHANG 2

GEBÜHRENORDNUNG

Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir unsere Gebühren von den Beträgen, die wir überweisen, abziehen können, bevor diese Beträge Ihrem TantumPay-Konto gutgeschrieben werden.

Wenn Sie eine Zahlung senden oder empfangen, fallen Gebühren an, abhängig von:
• Der Art der Transaktion, auf die sich die Zahlung bezieht
• Die Risikokategorisierung des Händlers
Für andere Kontoaktivitäten oder Ereignisse fallen Gebühren an, die in diesen Bedingungen aufgeführt sind.

Wir teilen Ihnen die Einzelheiten zu den von Ihnen erhaltenen Beträgen und unseren Gebühren entweder per E-Mail oder in Ihrer Transaktionshistorie mit (auf die Sie zugreifen können, indem Sie sich bei Ihrem TantumPay-Konto anmelden). Sofern nicht nachgewiesen wird, dass wir einen Fehler gemacht haben, sind alle Gebühren ohne Aufrechnung oder andere Abzüge von Ihnen zu zahlen. Für alle zusätzlichen Dienstleistungen, die wir ausserhalb dieser Vereinbarung erbringen, können wir eine Gebühr erheben. Wir werden Sie über diese Gebühren informieren, wenn Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen.

Die folgenden Gebühren werden zwischen Nutzern und Händlern unterschieden, wobei Händler in verschiedene Kategorien mit unterschiedlichen Gebühren eingeteilt werden können.

1. Benutzer

1.1 Einrichtungsgebühr
Definition: Die Kosten für die Erstellung eines Kontos über die TantumPay-App, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die Identifizierung der Identität innerhalb der Anwendung anfallen.

Tätigkeit Gebühr
Ein TantumPay-Konto einrichten Kostenlos

1.2 Jährliche Fixgebühr
Definition: Die jährlichen Kosten für die Führung eines Kontos bei TantumPay

Tätigkeit Gebühr
Führen eines TantumPay-Kontos Kostenlos

1.3 Alterskontrolle
Definition: Die einmalige Bestätigung der Authentizität des Nutzers, sowie die Bestätigung des Alters, gegenüber einem Merchant

Tätigkeit Gebühr
Altersbestätigung Kostenlos

1.4 Altersauthentifizierung
Definition: Erneute Bestätigung des Alters eines bereits identifizierten Benutzers gegenüber dem Akzeptanzpartner bei wiederholtem Zugriff.
Tätigkeit Gebühr
Altersbestätigung Kostenlos

1.5 Transaktionsgebühren für – Kauf von TantumPay-Guthaben (E-Geld)
Definition: Die Transaktionsgebühr für das Hochladen von TantumPay-Guthaben mit verschiedenen Zahlungsmethoden.

Tätigkeit Gebühr
Kauf von TantumPay-Guthaben Kostenlos

1.6 Service-Gebühren für – Abhebung von TantumPay-Guthaben (E-Geld)
Definition: Die Servicegebühr für die Abhebung von TantumPay-Guthaben.

Tätigkeit Gebühr
Abheben von TantumPay-Guthaben Bearbeitungsgebühr von 1% des überwiesenen Betrags, mindestens jedoch 0,25 Euro.

1.7 Transaktionsgebühr für – Zahlung vom Nutzerkonto an den Händler
Definition: Die Transaktionsgebühr für eine Zahlung, die von einem Benutzerkonto an einen Händler geleistet wird.

Tätigkeit Gebühr
Zahlung vom Nutzer an den Händler Kostenlos

2. Händler
Jeder Händler wird auf der Grundlage eines risikobasierten Ansatzes kategorisiert und in das System aufgenommen. Dies ist eine interne Methode, die es Tantum ermöglicht, sein Risiko im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten zu minimieren. Die folgenden Risikostufen können geprüft werden:
– Risiko Normal
– Erhöhtes Risiko
– Risiko hoch
– Risiko sehr hoch

Dementsprechend variieren auch die Gebühren zwischen den verschiedenen Risikokategorien. Die Risikostufen der Händler werden jedes Jahr überprüft und neu bewertet, was zu einer anderen Einstufung des damit verbundenen Risikos führen kann. Die Gebühren können je nach Höhe des Transaktions- und Identifikationsvolumens von Händler zu Händler variieren. Die Gebühren für Händler richten sich nach einer gesonderten Händlervereinbarung, die vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit abgeschlossen wird.

A. ANHANG 3

Konto Limiten

Sie können jederzeit eine aktuelle Version der Kontolimiten unter diesem Link abrufen: https://tantumpay.com/refunds

B. ANHANG 4

TANTUM AG
Landstrasse 114
9495 Triesen
Fürstentum Liechtenstein
E-Mail: info@tantumpay.com

TANTUM Bedingungen – Rücktrittsformular

Ich,

(Vorname)
(Nachname)
(Geburtsdatum)
(Adresse)

erkläre hiermit meinen Wunsch, von den mit TANTUM am
(Datum) geschlossenen Vertragsverhältnissen (Tantum-Konto) zurückzutreten.

Ort, Datum:
Unterschrift: