A. Allgemeine Bestimmungen
1. Gemeinsame Bestimmungen
Diese Bedingungen regeln Ihren Antrag auf ein Tantum-Konto oder die Nutzung eines Tantum-Kontos und der Tantum-Dienste. Bitte lesen Sie die Bedingungen vor Nutzung der Dienste sorgfältig durch. Eine Nutzung ohne Zustimmung ist nicht zulässig.
2. Abschluss des Vertrags
Mit dem Klick auf „Ich stimme zu" akzeptieren Sie sämtliche Bedingungen, Richtlinien und Hinweise. Frühere Versionen sind unter tantumpay.com/agb abrufbar.
3. Definitionen
Es gelten die in diesem Kapitel definierten Begriffe rund um AML, akzeptierte Vermögenswerte, Transaktionen, E-Geld, Zahlungsdienste, Tantum-Dienste, Tantum-App und Tantum-Konto.
4. Kontaktinformationen und Feedback
Tantum AG, Landstraße 114, 9495 Triesen, Fürstentum Liechtenstein. E-Mail: info@tantumpay.com. Sie können Feedback einreichen; Tantum darf dieses Feedback erheben und nutzen.
5. Bekanntmachungen und Mitteilungen
Mitteilungen erfolgen über die elektronische Mailbox, die Webseite, die App, per E-Mail, postalisch, telefonisch oder per SMS – in deutscher oder englischer Sprache.
6. Feststellungen
Tantum trifft Feststellungen nach freiem Ermessen ohne Verpflichtung zur Begründung.
7. Registrierung und Teilnahmeberechtigung
Voraussetzung für die Eröffnung eines Tantum-Kontos ist:
- Wohnsitz in einem zulässigen Land
- Mindestalter 18 Jahre
- Keine US-Person und nicht auf Sanktionslisten
- Handeln im eigenen Namen
Bei der Eröffnung eines Kontos müssen Sie zusichern und garantieren, dass Sie nicht im Namen oder zum Vorteil einer anderen Person handeln.
8. Verpflichtungen des Nutzers
Der Nutzer hat seine Daten korrekt zu halten, die Kontosicherheit zu schützen, Tantum bei Änderungen zu informieren, Passwörter nicht wiederzuverwenden und unbefugten Zugriff unverzüglich zu melden.
9. Kontoinformationen und Benutzerinhalte
Die Tantum-Dienste bieten keine Möglichkeit zur Erstellung oder zum Teilen von Inhalten zwischen Nutzern.
10. Recht auf Feedback
Tantum darf das von Ihnen bereitgestellte Feedback erheben und nutzen.
11. Verwendung von Kundeninformationen durch Tantum
Die Datenverarbeitung erfolgt im Einklang mit der DSGVO und dem liechtensteinischen Datenschutzrecht. Details siehe Datenschutzerklärung.
12. Ruhende Konten und Inaktivitätsgebühr
Konten, die seit mehr als 12 Monaten inaktiv sind, werden ab dem 13. Monat mit einer Inaktivitätsgebühr von 8 € pro Monat belegt – abgezogen vom verfügbaren Guthaben.
13. Verbotene Nutzung der Tantum-Dienste
Untersagt sind insbesondere:
- Betrug, illegale Handlungen, Belästigung
- Verletzung von IP-Rechten
- Reverse Engineering
- Unautorisierte API-Nutzung und automatisierter Zugriff
- Vorsätzlicher Schaden anderen Nutzern, Tantum oder verbundenen Unternehmen
14. Rücktrittsrecht
Verbraucher haben gemäß FernFinG ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsabschluss.
15. Allgemeine Rechte von Tantum
Die Transaktionsaufzeichnungen von Tantum sind verbindlich. Tantum unterliegt AML-, CFT- und KYC-Pflichten.
16. Haftungsausschlüsse, Schadloshaltung und Haftung
Tantum haftet nicht für die Ablehnung durch Händler, Terminal-Fehlfunktionen, Software-Ausfälle, Zugriff auf externe Anwendungen, Bonitätsschäden und Verstöße gegen Anweisungen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
17. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt entschuldigt eine Nichtleistung von Tantum.
18. Laufzeit des Vertrages
Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Nutzer können jederzeit ohne Frist kündigen. Tantum kündigt mit einer Frist von zwei Monaten – bzw. fristlos in besonderen Fällen.
19. Kein Verzicht
Die Nichtausübung von Rechten gilt nicht als Verzicht.
20. Vertraulichkeit
Die Mitarbeiter von Tantum unterliegen den gesetzlichen Vertraulichkeitspflichten.
21. Übertragbarkeit
Konten sind ohne schriftliche Zustimmung von Tantum nicht übertragbar.
22. Rechte an geistigem Eigentum
Nutzer erhalten keine IP-Rechte. Tantum behält sämtliche Urheber-, Marken- und API-Rechte. Die Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) der Tantum-App ist die urheberrechtlich geschützte Technologie von Tantum.
23. Outsourcing von Geschäftsbereichen
Tantum kann Dienste an Tochtergesellschaften oder Dritte weltweit auslagern – mit gleichwertigem Vertraulichkeits- und Datenschutzniveau.
24. Geschäftszeiten
Standardgeschäftszeiten: Montag bis Freitag, 09:00–12:00 und 14:00–17:00.
25. Sprache
Maßgeblich sind Deutsch und Englisch; bei Konflikten gilt die englische Fassung.
26. Salvatorische Klausel
Unwirksame Bestimmungen lassen die übrigen Bestimmungen unberührt; die Parteien verhandeln in gutem Glauben über eine sinngemäße Ersatzregelung.
27. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit
Es gilt liechtensteinisches Recht. Gerichtsstand ist Liechtenstein – vorbehaltlich zwingender Verbraucherschutzbestimmungen.
B. Bestimmungen für Zahlungsdienste (TantumPay)
1. Gemeinsame Bestimmungen
1.1 Aufsichtsbehörde
Die Tantum AG ist von der Liechtensteinischen Finanzmarktaufsicht (FMA) nach dem E-Geld-Gesetz (EGG) lizenziert.
1.3 Zahlungsdienste
Die Dienste umfassen Zahlungsausführung, Lastschriften, Überweisungen und die Ausgabe von Zahlungsinstrumenten.
1.4 Ausführung & Ablehnung
Tantum bearbeitet Anweisungen mit Sorgfalt. Eine Ablehnung erfolgt insbesondere bei nicht ausreichender Deckung oder unrichtigen Angaben; Sie werden über die elektronische Mailbox informiert.
1.7 Entgelte
Die Entgelte sind in Anhang 2 aufgeführt. Zusätzliche Entgelte können auf Basis tatsächlicher Kosten anfallen.
1.10 Änderungen
Änderungen werden mindestens 2 Wochen im Voraus angekündigt. Schweigen gilt als Zustimmung; ein kostenfreies Kündigungsrecht besteht bis zum Inkrafttreten.
2. Inlandszahlungen und Zahlungen innerhalb des EWR
2.1 Beschränkungen der Nutzung
Tantum kann Zahlungsinstrumente aus Sicherheits- oder Betrugsgründen sperren – mit entsprechender Information.
2.2 Ausführungszeitraum
Maximale Ausführung: 4 Geschäftstage für EWR-Zahlungen. Die Weiterleitung erfolgt bis zum Ende des nächsten Geschäftstages.
2.6 Sicherheitsvorkehrungen, Haftung und Erstattungen
- 2.6.1 Pflichten: Korrekte Nutzung, sofortige Verlust- oder Diebstahlsmeldung. Nicht-Verbraucher haften für Schäden bei Fahrlässigkeit.
- 2.6.3 Meldefristen: 13 Monate für Verbraucher, 30 Tage für Nicht-Verbraucher.
- 2.6.5 Erstattung: Tantum erstattet unautorisierte Zahlungen bis zum Ende des nächsten Geschäftstags.
- 2.6.6 Eigenanteil: Bis 50 € bei Verlust/Diebstahl – volle Haftung bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
2.8 Erstattungen für Zahlungsvorgänge
Mit der TantumPay-Rückbuchungsfunktion (Chargeback) haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf die Erstattung des vollen Kaufpreises – insbesondere bei „Ware nicht erhalten" und „Ware nicht wie beschrieben". Die Reklamationsfrist beträgt 8 Wochen, die Bearbeitung 10 Geschäftstage.
3. Gültigkeit
Diese Bestimmungen gelten ab 12. Februar 2024.
C. Bestimmungen für elektronische Zahlungsdienste (TantumPay)
1. Angebot an Dienstleistungen
Die Tantum-App ermöglicht Zugriff auf Portfolio-Informationen und Zahlungsanweisungen über das Internet mittels gesicherter Identifikation. Die Dienste sind 24/7 verfügbar; außerhalb der Geschäftszeiten ist kein Support gewährleistet.
2. Zugang
Erforderlich sind: Benutzername bzw. Telefonnummer, Passwort/PIN sowie Zwei-Faktor-Authentifizierung (Mobiltelefon + PIN).
3. Befugnis zur Nutzung
Nur registrierte und verifizierte Personen dürfen Transaktionen ausführen. Entgelte gemäß Anhang 2.
4. Identifizierung
Eine korrekte Identifizierung gilt als Autorisierung; sämtliche Anweisungen sind rechtsverbindlich. Der Widerruf einer Vollmacht beendet den Zugriff sofort.
5. Sorgfaltspflichten des Nutzers
Nutzer müssen Missbrauch verhindern, Zugangsdaten schützen, Passwörter geheim halten, bei Verdacht ändern und das Konto bei Bedarf sofort sperren.
6. Ausführung von Anweisungen
Die elektronischen Dienste sind 24/7 verfügbar – ohne Garantie eines unbeschränkten Zugangs. Der Nutzer trägt das Risiko fehlerhafter oder unvollständiger Eingaben.
7. Zugangssperre
Eine Sperre kann während der Geschäftszeiten beantragt werden; die Aufhebung erfordert eine schriftliche Anweisung. Tantum sperrt nach wiederholten Fehlversuchen oder im eigenen Ermessen aus angemessenen Gründen.
8. Ausschluss der Haftung
Tantum haftet nicht für Verluste oder Schäden aus der Infrastruktur-Nutzung – insbesondere nicht für mittelbare Schäden.